Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Schnecke3 am 01.04.2019, 11:12 Uhr

Entlastungsbetrag

Hallo,
hmmm, vermutlich hättet ihr das vorher klären müssen. Hattest du ihr nicht gesagt, dass du die Betreuung über die KK abrechnen willst?
Arbeitet sie denn? Dann muss sie das Geld, dass sie von euch bekommt, wohl schon angeben. Als Studentin könnte sie auch einen gewissen Betrag dazuverdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. SteIn den meisten Bundesländern kann man auch nur die Verhinderungspflege so privat abrechnen und nicht den Entlastungsbetrag von 125 €.
Leider kann ich dir da nicht wirklich weiterhelfen, wie das ist mit dem Versteuern müssen, Versicherungen usw. ist. Wir haben unsere Betreuungskräfte über einen Familienentlastenden Dienst und die Formalitäten werden über diesen geregelt (soweit ichb weiß, haben sie dort einen Minijob, Steuern müssen sie wohl als Studenten nicht zahlen).
Kennst du Rehakids? Dann könntest du da mal nachfragen, ob und wann eine Betreuungsperson das Geld aus der Verhinderungspflege/dem Entalstungsbetrag versteuern muss.Da gibt es wohl bestimmte Bedinungen, wo das Geld nicht versteuert werden musss. Du kannst dort auch nal in den alten Beiträgen suchen, die Frage wird öfter gestellt!
Hoffentlich findet ihr eine Lösung! Interessant finde ich, dass es dieser Frau wohl schon die ganze Zeit bewusst war, dass sie schwarz arbeitet (bzw. dies gedacht hat, falls sie sich täuscht)...
Viele Grüße
Katja

 
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