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Geschrieben von aby am 12.04.2011, 18:34 Uhr

Bei Förderschule SBA weiterhin beantragen?

Wir haben durch unseren SBA keinerlei Vorteile
(60%, keine Merkzeichen)
Kind mittlerweile 6, wurde als Sprach- und geistigbehindert eingestuft. Augen wurden nicht anerkannt

Jetzt kommt er im Sommer in den Förderschule, muß ich da den SBA, nach Ablauf erneut beantragen bzw. verlängern?

LG

 
14 Antworten:

Re: Bei Förderschule SBA weiterhin beantragen?

Antwort von Norweger81 am 12.04.2011, 19:42 Uhr

Hast du nicht auch steuerliche Vorteile mit dem SBA? Egal ob ein Merkzeichen drin ist oder nicht!
Außerdem(ist jetzt nicht so relevant) gibts bei Jako-o 5%Rabat wenn man den SBA vorlegt(ab 50%)
LG Ines

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Re: Bei Förderschule SBA weiterhin beantragen?

Antwort von graenna am 12.04.2011, 19:43 Uhr

Hallo,

wenn dein Kind geistig behindert ist und sprachbehindert ist, dann laß den Ausweis nochmals prüfen, ich denke das du gute Chancen auf ein B bzw auch auf H hast, denn dein Kind ist ja auf Hilfe angewiesen .

Meine Tochter ( 9 ) ist sprachbehindert und wird auch geistig behindert eingestuft ( sagen die Ärzte ) , wir haben 70 % das H , G und B ... festgestellt 2005 , ausgestellt nachträglich ab Geburt .... und 2008 ohne Probleme verlängert bekommen um weitere 5 Jahre ...

wieso bringt euch der Ausweis keine Vorteile ? wie meinst du das ?

Wenn du den Ausweis nicht verlängern lassen willst nach ablauf der Gültigkeit ist es natürlich deine Sache, ich würde es aber trotzdem machen und auch nochmals um eine Prüfung der Merkzeichen bitten, denn ich kann mir nicht vorstellen das du keine Merkzeichen für dein Kind bekommst.
Was sagt denn euer Arzt / SPZ dazu das du keine Merkzeichen hast und so niedrige % ?

Laß dich da nochmal richtig beraten .

Gruß Barbara

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Re: Bei Förderschule SBA weiterhin beantragen?

Antwort von aby am 13.04.2011, 12:16 Uhr

Nein, ich hatte Widerspruch eingelegt, aber er hat ja keine Körperliche Behinderung und braucht somit keine Hilfe beim Ein-und aussteigen bei den Verkehrsmittel. Er hat nur das H. Deshalb gibt es kein B und das H bringt 0,0.

SPZ sagte ich solle mit dem Sozialen Dienst reden, der wiederum verwies mich an die VDK und die VDK gab an, man solle sich bei Kindern überlegen wirklich einen SBA zu beantragen, da es oft Nachteile gibt.

Steuerlich merken wir so gut wie garnichts!

Vorteile haben eben durch das fehlende B nun mal garnicht, muß alle Fahrten zu Therapie und Ärzte selbst bezahlen.
Ich habe den SBA quasi zu Hause zum einstauben :-(

Aber danke euch trotzdem für die Antworten

LG

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Re: Bei Förderschule SBA weiterhin beantragen?

Antwort von Tesafilm am 13.04.2011, 12:30 Uhr

Uns wurde damals gesagt, wegen dem H bekommen wir auch das B.
Ich würde ganz einfach, noch einmal einen Widerspruch gegen die
fehlende Merkzeichen stellen.
Ein unterstützendes Schreiben von Ärzten, Therapeuten usw. könnte
helfen.

Gruß,
Tesafilm

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Re: Bei Förderschule SBA weiterhin beantragen?

Antwort von minnie_74 am 13.04.2011, 13:34 Uhr

Hallo,

es stimmt definitiv nicht, dass es ein B nur bei körperlicher Behinderung gibt.
Mein Sohn hat auch eine geistige Behinderung und alle Merkzeichen bei 80% GdB- obwohl er sich durchaus selbst bewegen kann.

B muss bei H erteilt werden, da gerade bei geistiger Behinderung immer eine ständige Beaufsichtigung gegeben sein muss.
Bitte lass Dich von einem Anwalt beraten, der sich auf solche Angelegenheiten spezialisiert hat.

H bringt auch mehr als 0,0- denn bei H hat man generell einen höheren Steuerfreibetrag.

LG Tanja

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Nachtrag

Antwort von minnie_74 am 13.04.2011, 13:37 Uhr

Kuck mal bei "Intakt.info", da gibt es viele weitere Infos.

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Re: Nachtrag ... minnie hat da Recht ...

Antwort von graenna am 13.04.2011, 16:03 Uhr

so wollte ich es dir auch grade schreiben, laß dich nicht verunsichern was die Kassen sagen und das Versorgungsgamt .. frag mal beim Sozialverband nach , die helfen dir dabei .... http://sovd-nrw.de/startseite.0.html

also steuerlich merken wir sehr gut das sich da was tut und auch sonst überwiegen die Vorteile sehr stark ... von Autosteuern bis hin zu Vergnügungen , etc ....

Gruß Barbara

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Ich werde mir mal die Seiten anschauen

Antwort von aby am 13.04.2011, 17:38 Uhr

Erstmal Danke!

Wie gesagt, die VDK hat zu mir gesagt, es würde so sein, wie es vom Amt gesagt wurde. Jannick hat keine Körperliche Behinderung und braucht nicht mehr Unterstützung wie ein normales Kind, damals war er 4, heute ist er 6 und der Ausweis läuft nächstes Jahr aus!

Wie gesagt, steuerlich merken wir so gut wie garnichts.
Ich bin erstmal fürs letzte Jahr gespannt, da ich mich Selbstständig gemacht habe, aber das Jahr zuvor haben wir nicht viel zurückbekommen, obwohl ich nicht arbeitete, bzw. nur auf Basis jobbte.
Dabei hatte ich alleine 500€ Ausgaben für die Fahrten zur Therapie etc(aber nur für mich er mußte ja nix zahlen), aber wir hätten müßen irgendwas mit 680€ haben müßen, lt Elster.
Auto haben wir keines und Freizeitmäßig hat es bisher 1x was gebracht. Da waren wir im Sealife.

Wie mache ich das dann mit dem Rückwirkend?

LG

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Re: aby

Antwort von graenna am 13.04.2011, 18:32 Uhr

die vom Sozialverband können dir da sicherlich bei helfen es rückwirkend zu beantragen auch wenn es um die Merkzeichen geht ... klar das die Ämter erstmal immer sagen geht nicht machen wir nicht brauchen Sie nicht ...

in wie weit ist dein Sohn denn geistig behindert ? wie wirkt sich seine Sprachbehinderung aus ?
könnte er jemals alleine mit dem Bus fahren ? oder alleine einkaufen gehen ?

das ist schon nicht alles einfach, grade wenn man sich selbst nciht so auskennt ?

habt ihr eine Pflegestufe ? wie groß ist der Aufwand mit eurem Sohn ?

Gruß Barbara

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@graenna

Antwort von aby am 13.04.2011, 23:43 Uhr

Wie ich schon schrieb ich war bei der VDK, dass ist ja auch ein Sozialverband und dieser Mann erklärte mir eben nochmal, dass Jannick keinerlei Hilfe bräuchte beim ein-/aussteigen da er ja nix körperliches hat etc. und ein 4-jähriges Kind läßt man auch nicht alleine mit dem Bus fahren!
Gegen den Bescheid rechtliche Schritte einleiten wäre also Sinnlos.

Ich schreibe mal vom Widerspruchbescheid ab:

Mit dem o.a. Bescheid wurde u.a. festgestellt, dass bei Ihrem Sohn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson (merkzeichen B) nicht gegeben ist.
Hiergegen richtet sich der Widerspruch. Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden und beantragen unter Hinweis auf die vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen die Zuerkennung des Merkzeichen B.

....

....

Die psychomotorische Entwicklungsstörung liegt mit dem Schwerpunkt im sprachlichen Bereich. Eine erhebliche Gehbehinderung oder Orientierungsstörungen sind nicht attestiert. Aufgrund der behinderungsbedingten Mehraufwendung wurde bereits das Merkzeichen H festgestellt.
Ihr Sohn ist trotz seiner Behinderung durchaus noch in der Lage, öffentliche Verkehrmittel überwiegend ohne Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittel zu benutzen.

.....

Jannick war zum Zeitpunkt der Antragstellung 4 Jahre alt und war ca. 1 Jahr in der Entwicklung zurück, Sprachentwicklung noch mehr!
Zu diesem Zeitpunkt, konnte er noch nichtmal sagen wie er heißt! bzw. sich sonst wie für Fremde verständlich machen konnte.

Über diese "geistige Behinderung" kann ich so nicht viel sagen, weil ich nicht weiß wie das läuft bzw. was darunter fällt.
Sprachlich hat er mittlerweile sehr viel aufgeholt, kann sich nun verständigen, obwohl er in Aussprache/Grammatik noch große Probleme hat und man muß zum Teil zig mal nachfragen, was er gesagt hat.
In wie weit er aufholt bzw. aufholen kann liegt in der Zeit! Man kann also keine Prognose stellen, ob er auch irgendwann "normal" ist.

Alleine Busfahren oder Einkaufen, kann ich nicht beantworten

Pflegestufe hatten/haben wir keine.
Aufwand? Therapien, wobei diese im moment im KiGa stattfindet, aber bei Schulanfang müßen wir wieder ausserhalb zur Ergo, Arztbesuche

LG

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Re: @graenna

Antwort von minnie_74 am 14.04.2011, 9:15 Uhr

Hast Du schon einmal Kontakt zur "Lebenshilfe" gesucht? Dort kann man Dir evtl. auch weiterhelfen. Die Argumentation bzgl. B ist völlig daneben, denn jedes 4 jährige Kind ist demzufolge auch Hilfsbedürftig H- und das hat man Dir zugestanden?
Wenn Dein Sohn bald auf eine Förderschule wechselt, so gibt es ja auch dafür ein Gutachen das den Förderbedarf rechtfertigt; dort ist ja auch die Art und Ausprägung der Behinderung ausgeführt, bzw. welche Unterstützung das Kind benötigt.
Rückwirkend würde ich allerdings nichts mehr beantragen- der Aufwand wäre mir zu groß. Allerdings ab sofort sollte die Behinderung anerkannt werden, bzw. wenn der Ausweis sowieso abläuft ist dies ein guter Zeitpunkt um eine Änderung durchzusetzen.

Welche Nachteile soll man denn eigentlich durch den SBA haben?
(Aus Deinem Ursprungsposting)
Du bist ja nicht gezwungen, den Ausweis überall vorzuzeigen bzw. darauf hinzuweisen- insofern ist mir da ein Nachteil nicht klar.

Hast Du mal überlegt, eine Pflegestufe zu beantragen? Gerade bei geistiger Behinderung hat man ja einen großen zeitlichen Aufwand an Beaufsichtigung und die Therapien zählen auch. Auch wenn man es selbst gar nicht merkt, wie viel Zeit man "investiert", denn der Alltag ist Routine.

Liebe Grüße

Tanja

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@Minnie74

Antwort von aby am 14.04.2011, 17:52 Uhr

Nachteile sollen später bei der Berufssuche auftreten, wobei ich immer dachte gerade dann wäre es von Vorteil. So die VDK!

Der Rest schreibe ich später, mein Kleiner verlangt gard wieder nach mir

LG

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Re: aby

Antwort von graenna am 14.04.2011, 19:58 Uhr

Minnie hat es schon super beschrieben, dann brauch ich nicht nochmal das gleiche zu schreiben ... aber eins kann ich dir noch sagen, NEIN bei der Berufssuche hat dies keine Nachteile, denn grade Menschen mit einem Ausweis werden in manchen Berufen bevorzugt behandelt , so habe ich es widerum von vielen aus unserer Berufsschulstufe gehörte ...
man muß sich wirklich viel mehr damit auseinander setzen, am besten mal bei der Lebenshilfe oder einem Behinderten Verein nachfragen, die können dir am besten sagen was Sache ist und was wie wo was bringt

Gruß Barbara

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Re: Bei Förderschule SBA weiterhin beantragen?

Antwort von Leya07 am 30.04.2011, 20:08 Uhr

Ich wollte jetzt hier auch mal drauf antworten, weil viele meinten, dass es das H nicht ohne B gibt. Bei manchen Erkrankungen ist das üblich, dass es für Kinder erstmal nur das H gibt und auch das später aberkannt wird. B gibt es dann nicht. Das sind dann allerdings Erkrankungen, bei denen die Kinder irgendwann selbstständig werden, aber am Anfang eben hilfe benötigen, diese aber nicht mal von einer bestimmten Person (weil erste Hilfe ausreicht). Eventuell stuft das Versorgungsamt deinen Sohn genau so ein. (von deiner Erzählung denke ich, dass es ein Unterschied ist und du da wirklich noch Möglichkeiten hast an das B zu kommen) Die Begründung ist aber da die gleiche: Kleine Kinder brauchen so oder so immer Begleitung und ein kostenloses Busfahren für den Erwachsenen ist nciht zu gewähren auch nicht zu möglichen Therapien. Es kommt also vor. (in unserem Fall will der zuständige Verband keine Änderung, da sie das B als ein Zeichen für Unselbstständigkeit gesehen wird.)
Der Nachteil für den Beruf wird bei uns auch viel angeführt, das greift aber erst, wenn es soweit ist und der nächste Ausweis wäre ja gar nicht so lange gültig. Abgesehen davon, wenn eine ernste Erkrankung vorliegt, wird es dem Arbeitgeber früher oder später auffallen, da wäre man mit Ausweis besser dran.

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