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Geschrieben von Ebba am 16.11.2009, 14:24 Uhr

Weder noch!

Das Stechen oder Schießen von Ohrlöchern stellt eine Körperverletzung da, die nur dadurch, dass die Eltern einwilligen, nicht strafbar ist. IMHO sollte man es sich als Eltern gut überlegen, ob man in eine solche Tat, ohne, dass hierzu eine medizinische Notwendigkeit besteht (jeder Eingriff eines Arztes ist ohne die Einwilligung des Erziehungsberechtigten bzw. Betroffenen auch eine Körperverletzung), einwilligen will.
Es macht da auch keinen Unterschied, ob es sich um ein Piercing am Ohrläppchen oder eines in der Augenbraue, Nase, Lippe oder Zunge handelt.
Immerhin kommt es auch beim oder in Folge des Stechens von Ohrläppchen immer wieder mal zu Komplikationen wie zB vereiterten Wunden. Die Tochter einer Bekannten war vor einiger Zeit ein Schlitzohr (naja, inzwischen ist der Schlitz wieder zugewachsen), weil sie mit ihrem Ohrring hängengeblieben ist oder jemand daran gerissen hat.

Just my 2 Cents

Liebe Grüße
Ebba

 
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