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Geschrieben von Ebba am 16.11.2009, 15:58 Uhr

Dazu vielleicht auch noch von Interesse:

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(...)
Rechtlich finden Beschneidungen im Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem elterlichem Erziehungsrecht statt. Sie sind juristisch nicht klar geregelt und wurden bisher kaum thematisiert.

Ulrich Hofmann, Präsident der deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie, empfiehlt seinen Kollegen, mit den Erziehungsberechtigten ein ausführliches Aufklärungsgespräch durchzuführen und sich vertraglich abzusichern. Denn vielleicht klagen irgendwann einmal die Beschnittenen gegen die Ärzte.

Eltern, die ihre Söhne auf Krankenschein beschneiden lassen möchten, brauchen ohnehin eine Überweisung vom Arzt. Denn nur die medizinische Indikation ist wirklich gesetzlich erlaubt. Vorhautverengung lautet die Standarddiagnose, die meistens vorgeschoben wird. (...)
/cit/
http://www.zeit.de/online/2008/49/beschneidung-religion-unversehrtheit?page=2

 
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