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Geschrieben von MamaMalZwei am 04.02.2009, 10:03 Uhr

sehe ich noch anders...

Hallo, also wenn man ein Kind mit Wahrnehmungsstörung hat und nicht mehr an das Gute im Lehrer glaubt, dann sollte man sich wirklich um einen Nachteilsausgleich bemühen. Bei Kindern mit ADHS ist es zum Beispiel so, dass die Note für das Sozialverhalten ausgesetzt werden kann.
Nachteilsausgleiche sind immer verknüpft mit dem $ 35a des JuSCHG (Es droht eine seelische Behinderung). Ich würde mich einfach mal beim Jugendamt erkundigen, wie und wo man das beantragt oder mal bei den "rehakids" vorbeischauen. Da sind Eltern, die ganz genau wissen wie es geht.
Allerdings sind Nachteilsausgleiche immer so eine Sache, so wie ich es bisher erfahren habe sind sie immer verknüpft mit einer irgendwie gearteten Diagnose und selbst dann sind Lehrer oft nicht in der Lage oder willens, sie auch anzuwenden.
Unser Sohn hat sich mit seinem Sozialverhalten die
Gymempfehlung "versaut" und besucht jetzt die Realschule. Selbst da hatte er zuerst Probleme, weil er sich aufgrund seiner schlechten Erfahrungen erst mal vor Kindern fürchtet. Die sehen seine hochgezogenen Schultern und die Fluchttendenz und schon ist er "Opfer".
Deshalb macht er jetzt eine Sozialtherapie mit, damit er endlich selbstbewußter auftreten kann. LG

 
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