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Geschrieben von momworking am 07.10.2011, 16:10 Uhr

Schau mal hier

Hier ist das für Sachsen SUPER erklärt und zusammengefasst!

http://www.glgl-sachsen.de/Feststellung_des_sonderpadagogischen_Forderbedarfs.pdf

Auch mit weiterführenden links.

Im Grunde ist die Vorgehensweise in den meisten Bundesländern ähnlich.

Es geht, würde ich mal sagen, 99% der Lehrer und Lehrerinnen NICHT darum, dass sie sich weigern mit behinderten Kindern zu arbeiten. DAS IST NICHT DER PUNKT!!! Es geht darum, dass Lehrer dazu angehalten werden, eine Arbeit zu tun (und das auch noch gut und durchdacht) für die sie weder ausgebildet sind, noch für die sie entsprechende Ressourcen bereit gestellt bekommen.
Und das hat NICHTS mit Faulheit oder Trägheit zu tun, sondern mit Praktikabilität! Ich kann mich noch so gut bemühen und engagiert sein bis zum Anschlag es ist schlicht und einfach vollkommen unmöglich, in einer Regelklasse mit 28 Erstklässlern noch 3 Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in womöglich noch unterschiedlichen Förderschwerpunkten zusätzlich gerecht zu werden.

Also: Bitte, NICHT auf die Lehrer einprügeln, sondern sich direkt an Stellen wenden, die wirklich etwas bewegen können.
Dankeschön.


VlG
Annette

 
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