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Geschrieben von 3lux3 am 07.10.2011, 9:40 Uhr

Frontal 21 -integration behinderter Kinder in Schulen (Sendung vom 5.10.)

Hallo Zusammen,
in o.g. Beitrag wurde von der europäischen Behindertenrechtskonvention gesprochen und dass die EU-Richtlinie damit in D seit 2009 Gesetzeskraft besäße. Im Netz habe ich nichts dergleichen gefunden bzw. ist es so, dass I-Kinder einen Rechtsanspruch auf Integrationsstunden haben?
Bisher wusste ich nur, dass es eine Kann - Bestimmung ist und das deckt sich auch mit den Beiträgen im Netz.

Danke und Gruß
Bianca

 
17 Antworten:

Re: Frontal 21 -integration behinderter Kinder in Schulen (Sendung vom 5.10.)

Antwort von maleli am 07.10.2011, 10:20 Uhr

Hallo,
die Sendung habe ich leider nicht gesehen.
Meine Tochter wurde dieses Jahr als I-Kind an einer Regelschule eingeschult. Laut sonderpädagogischem Gutachten muß man bei ihr von einer Lernbehinderung ausgehen. Zur Unterstützung kommt für sie für 2 (!) Stunden in der Woche eine Förderschullehrerin zusätzlich zur eigentlichen Lehrerin in die Klasse. Für ein anderes I-Kind in der Klasse mit einer geistigen Entwicklungsstörung ist sie 5 Stunden da.
Die "Vorteile" der Integration hat man uns so erklärt, daß die I-Kinder nicht das eigentliche Klassenziel erreichen müssen und in ihrem eigenen Tempo lernen können. Sie können grds. nicht sitzen bleiben. Auußerdem haben die I-Kinder so Sachen wie Förderturnen und lebenspraktischen Unterricht zusätzlich zu den normalen Stunden.
Mal sehen, wie es sich so entwickelt. Bin ganz stolz, bis jetzt klappt es für die Vorgeschichte meiner Tochter ganz gut.
Liebe Grüße,
Judith

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Re: Frontal 21 -integration behinderter Kinder in Schulen (Sendung vom 5.10.)

Antwort von Pebbie am 07.10.2011, 10:26 Uhr

Hallo !

Hälst Du jetzt 2 Stunden für ausreichend ? Sorry, aber der Inklusionsgedanke ist gut und richtig, aber die Umsetzung ein Witz und ein Sparmodell.

Ich habe die Sendung nicht gesehen, aber bestimmt gibt es einen Stream wo ich mir das nochmal anschauen kann. Und herzlich darüber lachen. Denn ärgern werde ich mich als betroffenen Mutter nicht mehr darüber, das Eltern leider viel zu oft nicht das Beste für ihr Kind entscheiden....

LG Ute

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google mal nach "Inklusion".... vielleicht klappts dann

Antwort von saskia8580 am 07.10.2011, 10:31 Uhr

Sensibles Thema....es ist zwar geltendes Recht aber wirklich gelebt wirds noch nicht. Und um alles muss man (noch) kämpfen.... Wenn du dich richtig informieren willst (weil du / dein Kind vllt betroffen seid) sprich doch mal z.B. mit der Behindertenberatung in deiner Stadt! Mir haben die sehr weitergeholfen!

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Re: Frontal 21 -integration behinderter Kinder in Schulen (Sendung vom 5.10.)

Antwort von Ameise am 07.10.2011, 10:41 Uhr

Hi,
ja, die Behindertenrechtskonvention ist nun geltendes Recht, aber die Umsetzung ist noch in der Planung. Goggle mal unter den Begriffen "Behindertenrechtskonvention Schule und Dein Bundesland".
LG

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Link

Antwort von Ameise am 07.10.2011, 10:43 Uhr

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/menschenrechtsinstrumente/vereinte-nationen/menschenrechtsabkommen/behindertenrechtskonvention-crpd.html#c1903

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Re: Frontal 21 -integration behinderter Kinder in Schulen (Sendung vom 5.10.)

Antwort von Pebbie am 07.10.2011, 10:53 Uhr

Jetzt habe ich den Bericht gesehen.
Es ist anscheinend ein grosser Unterschied wie die Bundesländer das handhaben. Hier in NRW ist man recht massiv dabei an der Umsetzung zu arbeiten. Es gilt der Elternwille, d.h. die Eltern entscheiden über den Förderort. Oder über den nicht-Förderort, denn 2 Stunden ( für Sprachbehinderte ) pro Woche kann mitnichten als genügend und qualitativ hochwertig bezeichnet werden. Wie es in anderern Bereichen aussieht vermag ich nicht zu sagen, da gibt es Unterschiede.
Und, was aus dem Bericht deutlich wird, die Schulleitung und die Pädagogen müssen dahinter stehen, diese Kinder akzeptieren. Solange noch viele Lehrer sagen: hätte ich behinderte Kinder unterrichten wollen, hätte ich Sonderpädagogik studiert ! , kann und wird es nicht funktionieren. Alles nur auf Kosten der Kinder, die einem einem hier in Deutschland gut organisiertem Förderschulsystem einen problemlosen, erfolgreichen Schulstart haben könnten. Und nach erfolgreichem Start zurückgeschult werden können.
Aber die Politik will es eben anders....und weiss gar nicht wie !

LG Ute

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Eure Antworten

Antwort von 3lux3 am 07.10.2011, 11:19 Uhr

Hallo und vielen Dank für Eure Antworten.
Die Links habe ich mir angesehen, aber noch nicht durchgelesen, das werde ich aber noch tun.
Wenn ich es recht verstanden habe, gibt es bisher NOCH keinen Rechtsanspruch, sondern das GEsetz befindet sich noch im Entwurfsstadium, die Konvention ist also nn ratifiziert.
Hintergrund meiner Frage war:
In unserer Schule herrscht Lehrermangel. Rente, Schwangerschaft usw. haben bzw. werden einige Lücken reißen (1.1.12 bzw. 1.2.12) und bis jetzt ist kein Ersatz berufen. I-Stunden sind seit diesem Schuljahr ersatzlos gestrichen worden. Unsere DIrektorin schätze ich sehr, sie ermöglicht viel. Ihrer Aussage nach sind Integrationsstunden Kann-Stunden, d.h. kein gesetzlich verbrieftes Recht. Dagegen steht nun die Aussage in dem Bericht.
Was ist nun wirklich geltendes Recht?
VG
B.

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Re: Eure Antworten

Antwort von Pebbie am 07.10.2011, 11:24 Uhr

Aus welchem Bundesland kommst Du ??

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Re: Eure Antworten

Antwort von 3lux3 am 07.10.2011, 11:27 Uhr

Sachsen

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Re: Eure Antworten

Antwort von Ameise am 07.10.2011, 11:29 Uhr

Einen unbedingten Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht gibt es derzeit (noch) in keinem Bundesland. Auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das von Deutschland Anfang 2009 ratifiziert wurde, sieht in Artikel 24 das gemeinsame Lernen als Regelfall vor. Einen individuellen Rechtsanspruch für behinderte Kinder und deren Eltern enthält das Übereinkommen jedoch ebenfalls nicht.

In Hessen ist es beispielsweise so, dass man zwar einen Wunsch auf gemeinsamen unterricht äußern kann, aber dem Wunsch nicht unbedingt entsprochen werden muss. Denn es gibt den sogenannten Haushaltsvorbehalt. Das Staatliche Schulamt kann dieWahl aus zwei Gründen widersprechen: Zum einen aus pädagogischen Gründen (wenn das Kind in einer Förderschule besser gefördert werden kann) oder zum anderen wegen mangelnder Ressourcen (personale und räumliche Ausstattung der Schule).

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Re: google mal nach "Inklusion".... vielleicht klappts dann

Antwort von laina01 am 07.10.2011, 13:02 Uhr

Hallo,
meine Tochter ist dieses Jahr auf das Gymn. gewechselt, auf dem es im letzten Jahr eine Inklusionsklasse gab! Es gibt 3 Gymn. hier, die im Wechsel zur Einschulung eine Inklusionsklasse anbieten! Dort sind 25 Schüler, davon 5 mit Behinderung. Die Klasse hat zu mind. 50% immer noch eine 2. Lehrer dabei!
Unser Oberbürgermeister war dieses Jahr zu Einschulung der diesjährigen 5. Klassen und meinte, dass es manchmal Schulen gibt die weiter sind als die Gesetzgebung...!
Habe mich mit dem Thema nicht so auseinandergesetzt, da es unsere Tochter ja nicht betrifft.
Aber als ich die Aussage hörte und jetzt den Bericht sah, war ich auch etwas verwirrt...!

LG
laina

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Re: Frontal 21 -integration behinderter Kinder in Schulen (Sendung vom 5.10.)

Antwort von saskia8580 am 07.10.2011, 13:18 Uhr

"Und, was aus dem Bericht deutlich wird, die Schulleitung und die Pädagogen müssen dahinter stehen, diese Kinder akzeptieren. Solange noch viele Lehrer sagen: hätte ich behinderte Kinder unterrichten wollen, hätte ich Sonderpädagogik studiert ! , kann und wird es nicht funktionieren."

Genau das ist der Punkt!!!

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Schau mal hier

Antwort von momworking am 07.10.2011, 16:10 Uhr

Hier ist das für Sachsen SUPER erklärt und zusammengefasst!

http://www.glgl-sachsen.de/Feststellung_des_sonderpadagogischen_Forderbedarfs.pdf

Auch mit weiterführenden links.

Im Grunde ist die Vorgehensweise in den meisten Bundesländern ähnlich.

Es geht, würde ich mal sagen, 99% der Lehrer und Lehrerinnen NICHT darum, dass sie sich weigern mit behinderten Kindern zu arbeiten. DAS IST NICHT DER PUNKT!!! Es geht darum, dass Lehrer dazu angehalten werden, eine Arbeit zu tun (und das auch noch gut und durchdacht) für die sie weder ausgebildet sind, noch für die sie entsprechende Ressourcen bereit gestellt bekommen.
Und das hat NICHTS mit Faulheit oder Trägheit zu tun, sondern mit Praktikabilität! Ich kann mich noch so gut bemühen und engagiert sein bis zum Anschlag es ist schlicht und einfach vollkommen unmöglich, in einer Regelklasse mit 28 Erstklässlern noch 3 Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in womöglich noch unterschiedlichen Förderschwerpunkten zusätzlich gerecht zu werden.

Also: Bitte, NICHT auf die Lehrer einprügeln, sondern sich direkt an Stellen wenden, die wirklich etwas bewegen können.
Dankeschön.


VlG
Annette

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z.B.

Antwort von momworking am 07.10.2011, 16:21 Uhr

S. 13 Abschnitt 2.
Da ist die Rede davon, dass ein Förderlehrer für 5 Stunden bereit gestellt wird.
Das heißt: 5 STUNDEN IN DER WOCHE!!!!!!!!!!! Und um überhaupt 5 Stunden bewilligt zu bekommen muss schon RICHTIG was sein. Die meisten Kinder bekommen weniger.

Und das ist bei einem Kind mit Lernbehinderung nicht mal ein Tropfen auf den heißen Stein!
Erstklässler haben 5 Stunden Deutsch und 5 Stunden Mathe in der Woche. Und insgesamt soll dieser Unterricht für ein I-Kind, das sich an allen Ecken schwer tut mit insgesamt 5 Wochenstunden inhaltlich aufgefangen werden? Da sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, dass da nix aufzufangen ist in der kurzen Zeit, oder? Was ist mit Sachunterricht? Kunst oder Sport (Motorik!!!)? Viel zu oft muss das I-Kind dann irgendwie mitlaufen, von der Lehrerin halt neben den anderen paarund20 so gut wie möglich betreut. Und diese anderen paarund20 sind ja keine Lämmchen. Das muss schon ein emotional SEHR stabiles Kind sein, dass das aushalten kann.

Wie gesagt: Ich rede nicht von einer Schule, die konzeptuell ohnehin integrativ arbeitet! Ich rede von der ganz normalen 08/15 Schule, an der gesunde Kinder schon gut trainiert sein müssen, um den Schulhof zu überstehen und Eltern einem sagen: "Ach nee. Inklusion? Das ist mit den ganzen Behinderten, nä? Neeeee, das soll unsere Chayenne-Maxine jetzt aber nid so mitkriegen. Das sieht doch ned schön aus!" DAS ist Realität so hässlich sie auch sein mag.

Musste ich eben gerade noch loswerden, sorry...

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Re: Schau mal hier

Antwort von Pebbie am 07.10.2011, 20:19 Uhr

Hallo Anette !

Man kann sicherlich nicht alle Lehrer über einen Kamm scheren, nur was ich als Schulpflegschaftsvorsitzende einer Sprachförderschule von den Lehrern höre, lässt mich doch am Willen der Regelschullehrer zweifeln.
Da wird als Unterweisung um ein Merkblatt gebeten, mehr sei ja nicht nötig. Es wird wortwörtlich gesagt das man nicht weiss wie man mit den Kindern umgehen soll, weil man sie nicht verstehe.

Die Stellen die etwas bewegen könnten, sind taub. Bei uns sind sämtliche Gespräche die mit offiziellen Stellen verlaufen sind einfach fruchtlos gewesen, weil neimand wirklich einen Plan hat, wie es laufen kann.
Ich habe die Befürchtung das die Kinder einfach auf der Strecke bleiben, denn je nach Behinderung sind sie Aussenseiter, trotz Inklusion. Da muss noch viel in den Köpfen der Menschen passieren.

LG Ute

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Re: Schau mal hier

Antwort von saskia8580 am 09.10.2011, 12:26 Uhr

"Es geht, würde ich mal sagen, 99% der Lehrer und Lehrerinnen NICHT darum, dass sie sich weigern mit behinderten Kindern zu arbeiten. DAS IST NICHT DER PUNKT!!! "

Mit dem Satz "genau das ist der Punkt" wollte ich bestätigen, dass Lehrer und Schulleitung schon dahinterstehen und sich (auch organisatorisch) engagieren müssen. Wer es nur macht weil es seine Pflicht ist aber drumherum keine Bedingungen schafft tut keinem was Gutes....
Aber ich weiß ja dass wir doch grundsätzlich auf derselben Welle schwimmen, gell? ;)

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Re: Schau mal hier

Antwort von momworking am 09.10.2011, 13:36 Uhr


Jepp...

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