Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Birga2 am 12.11.2009, 11:46 Uhr

Rückstellung von Mußkindern

Hallo, ich habe eine Frage für meine Freundin. Ihr Kind soll nächstes Jahr zur Schule, da sie dann ein Mußkind ist. Sie würde ihr Kind aber gerne zurückstellen lassen. Ich weiß, daß es seit längerem nicht mehr geht. Es gab bei uns aber vor Kurzem eine Meldung in der Zeitung, daß es in Zukunft wieder gehen soll, wenn ein Attest vom Arzt da ist. Leider finde ich nichts im Internet darüber. Habt Ihr eine Idee, wo ich solche Infos bekomme? Lieben Gruß, Birga

 
7 Antworten:

Re: Rückstellung von Mußkindern

Antwort von wickiemama am 12.11.2009, 12:18 Uhr

in Bayern geht es mit Attest vom Arzt. Wie es in anderen Bundesländern ist hab ich keine Ahnung...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Fragen

Antwort von like am 12.11.2009, 12:21 Uhr

1. im KiGa
2. in der Schule
3. beim Arzt
Dann wird sicher jemand was genaues wissen.
Ist sicher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, evtl. sogar von Schule zu Schule.
Bei uns gibt es Grundschulförderklassen - da müssen prinzipiell zurückgestellte Kinder rein. Ausnahmen gibt es aber auch da.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

wir kommen aus nrw und sind mitten drin in der rückstellung

Antwort von Zwillingsmama04 am 12.11.2009, 13:28 Uhr

und bei aller angst die mir gemacht wurde, wird nicht gehen, jedes kind wird eingeschult läuft es bis jetzt ganz rund.

wir haben als erstes einen antrag an das schulamt geschickt. die waren nicht zuständig.

der rektor muss dies entscheiden. wir haben die kinder angemeldet mit dem antrag auf rückstellung und die rektorin gab ohne weiteres ihr ok dafür.

sie müssen jetzt zur schuluntersuchung ( wurde von der rektorin beantragt das die vorgezogen wird). da geht wohl auch kein weg dran vorbei und sie wird dann für die rückstellung entscheiden.

warum möchte sie das?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wir kommen aus nrw und sind mitten drin in der rückstellung

Antwort von enomis98 am 12.11.2009, 14:15 Uhr

Hallo
Wir haben es dieses Jahr durch bekommen er hätte im Aug 09 in die Schule kommen müssen . Wurde aber von Arzt der die Schuluntersuchung macht zu rück gestellt . Wir hatten aber auch alle Test von untersuchungen vor gelegt. War so mit kein Problem LG (Sachsen)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rückstellung von Mußkindern

Antwort von Putzteufel am 12.11.2009, 15:15 Uhr

in BaWü ist das ganze mit Rückstellund eine Entscheidung zwischen Schule/Kindergarten und Eltern sowie dem Schulamt bzw. der Ärzte die die Schuluntersuchung machen.

Wenn eine Rückstellung dann kommen die Mußkinder in eine Grundschulförderklasse und werden dann im Jahr darauf Regeleingeschult.

Gruß Putzi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wir kommen aus nrw und sind mitten drin in der rückstellung

Antwort von sammyasz am 12.11.2009, 15:18 Uhr

bei uns in sachsen kommt die empfehlung von der amtsärztin beim gesundheitsamt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rückstellung von Mußkindern

Antwort von disi am 12.11.2009, 21:01 Uhr

Hallo,
meine Kleine muss auch nachdem sie 6 geworden ist eine Woche später zur Schule.
Da ich das auch so früh finde und ihre Freundin z.B nur eine Woche älter ist und sie erst ein ganzes Jahr später gehen darf, finde ich das auch nicht gerade schön. Klar irgendwo müssen sie ja Grenzen setzten, aber ich denke jeder kann ja sein Kind einschätzen und ich würde es so einschätzen, dass sie dann einfach nicht reif genug dafür wäre. SIe ist auch so eine zierliche Grete. Jedenfalls habe ich mich informiert und die Kigaleiterin sagte sie müsse aus dem Kiga raus und es bliebe dann nur noch der Schulkindergarten, der aber nicht so toll sein soll.

Also bleibt die Wahl Schulkiga oder gleich richtig zur Schule.

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.