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Geschrieben von snow-fee am 17.03.2010, 22:18 Uhr

NEIN!

Hallo,

bei uns kommt 1x im Jahr der zahnmedizinische Dienst. Da spricht man die Zahnhygiene an und gibt den Eltern einen Zettel mit, mind. 1x im Jahr beim Zahnarzt zu erscheinen.

Ich kenne es jedoch auch noch, aus DDR-Zeiten, das 1x im Jahr der Schulzahnarzt kam. War man an dem Termin krank, musste man in seine Praxis fahren und die Behandlung nachholen.

Unser Schulzahnarzt war ein brutaler Kerl. Egal wen ich frage, jeder kennt noch seinen Namen. Selbst meine kleine Schwester, die bei der Behandlung damals gerade 5 war und ihn nur einmal erlebte (sind dann umgezogen und in Berlin gab es den Schulzahnarzt nicht mehr). Denn der "Schulzahnarzt" sah sich auch die Zähne der Vorschulkinder an.

Ich würde da ein Veto einlegen. Ich entscheide, wer der Zahnarzt meiner Kinder ist und keine Behörde. Ggf. entbinde ich unsere ZÄ von der Schweigepflicht (kennen uns inzwischen sehr gut), dann kann das Schulamt nachfragen, wenn es mag. Aber meinem Kind noch einmal dem Arzt auszusetzen, vor dem es Angst hat, nein.

LG Snow

 
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