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Geschrieben von Chilu am 17.03.2010, 14:06 Uhr

Ist der Schulzahnarzt Pflicht?

Meine Tochter hat 2 Jahre lang unter einer ganz ausgeprägten Zahnarztangst gelitten,nachdem sie kurz vorher eine ganz unerfreuliche Begegnung mit einem Zahnarzt bei einer Routinebehandlung hatte.

Seit einigen Wochen kann sie angstfrei an Zahnarztbesuche denken,und wir haben nun einen Termin bei einem ganz netten,auf ängstliche Kinder spezialisierten Arzt.

Nun ist zur Zeit der Schulzahnarzt da....und,welche Freude,es ist natürlich genau dieser Zahnarzt,bei dem wir damals in Behandlung waren.
Meine jüngere Tochter war heute schon bei ihm,und fand ihn extrem unfreundlich,außerdem hat er ihr mehrfach mit seinem Spiegel auf die Zähne geklopft,was unangenehm und schmerzhaft war.

Ich hab echt Angst,das meine Große direkt wieder komplett dichtmacht,wenn sie in seine Finger gerät (im Kindergarten darf der mittlerweile nicht mehr kommen,weil er generell unfreundlich zu den Kindern ist,und auch grob),weiß allerdings nicht,ob man auf "legalem" Wege um die Untersuchung herumkommt.
Krank melden kommt für mich eigentlich nicht in Frage.


LG

 
17 Antworten:

Schon gegooglet,er ist Pflicht :-(ot

Antwort von Chilu am 17.03.2010, 14:11 Uhr

..-

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Re: Ist der Schulzahnarzt Pflicht?

Antwort von krissie am 17.03.2010, 14:12 Uhr

Hallo,
ich meine, wir mussten sogar unterschreiben, dass der Zahnarzt in der Schule unser Kind untersuchen darf? Du kannst sicher diese Untersuchung verweigern, schreib doch einfach, dass deine Tochter nicht daran teilnehmen soll und ihr euch selbst um Zahnarztbesuche kümmert. Aber frag sich doch mal, vielleicht hat sie ja nun gar keine Angst mehr und möchte eigentlich gerne teilnehmen, weil alle anderen auch teilnehmen. Der Zahnarzt wird ja auf jeden Fall keine eventuell schmerzhafte Behandlung durchführen, sondern nur schauen (allerdings kann das natürlich auch schon unangenehm sein)

LG Kristina

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Re: Ist der Schulzahnarzt Pflicht?

Antwort von muffinpower am 17.03.2010, 14:16 Uhr

bei uns gibt es keinen schulzahnarzt deshalb glaube ich nicht dass das pflicht ist. ichwürde mit der lehrerin von deiner tochter reden die wird wissen was zu tun ist. ich bin eigentlichauch gegen krankmelden wenn das kind nicht krank ist aber in diesem fall würde ich eine ausnahme machen weil ich mein kind nie wieder zu diesem zahnarzt schicken würde. warum kommt das für dich nicht in frage ?

liebe grüße

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Re: Ist der Schulzahnarzt Pflicht?

Antwort von krissie am 17.03.2010, 14:16 Uhr

Echt, hast Du ein Gesetz gefunden, dass die Untersuchung Pflicht ist? Komisch, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Vielleicht vertu ich mich auch mit dem Unterschreiben und wir wurden nur in davon in Kenntnis gesetzt? (für eine Augenuntersuchung, die von einer Krankenkasse durchgeführt wurde, mussten wir jedenfalls unterschreiben)
Dennoch, wenn ihr ja gerade aktuell beim Zahnarzt in Behandlung seid, dann lass dir doch von dem eine Bestätigung mitgeben, das müsste doch reichen?

LG Kristina

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Re: Ist der Schulzahnarzt Pflicht? NEIN!

Antwort von stella_die_erste am 17.03.2010, 14:23 Uhr

Nein, ist er nicht.

Welchen medinzinischen Behandlungen (dazu zählt auch "nur anschauen") Du Dein Kind aussetzt, ist Deine Entscheidung als Erziehungsberechtigte.

Schreib einen Zettel, daß Du in der Lage bist, Dich selbst um die Zahngesundheit Deiner Familie zu kümmern und eine zahnmedinzinische Untersuchung nicht gestattest. Direkt an die Schulleitung, Kopie an die KL dem Kind mitgeben, so kann keiner sagen, er hätte es nicht gewußt.

Fertig.


Stella

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Re: Ist der Schulzahnarzt Pflicht?

Antwort von paulita am 17.03.2010, 14:24 Uhr

hallo
nein, pflicht ist so ein besuch nicht. das wäre ja ne reine zwangsmaßnahme. zur gesundheit kann niemand gezwungen werden. :-) und wir reden hier nicht von offener tbc.
also, du kannst sehr wohl darauf bestehen, dass deine tochter nicht von diesem zahnarzt untersucht werden muss.

ich würde aber andererseits an eurer stelle - auch an deiner - etwas weniger dramatisieren. klar glaube ich dir sofort, dass deine tochter ne schlimme erfahrung gemacht hat und es super ist, dass sie nun bald zum zahnarzt geht. aber dass deine tochter einen schulzahnarzt extrem unfreundlich findet und ihr mit seinem spiegelchen auf die zähne geklopft hat - das ist ja nun auch kein trauma. oder?

lg
paula

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Re: Ist der Schulzahnarzt Pflicht?

Antwort von Carmar am 17.03.2010, 14:25 Uhr

Was ist denn wohl schlimmer? Eine gelogene Krankmeldung ohne Krankheit oder möglicherweise wieder jahrelange Zahnarztangst?
Dem Typen sollte mal einer auf den Zahn fühlen!

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Wir haben in diesem Land ein Recht auf freie Arztwahl

Antwort von Phase1 am 17.03.2010, 15:11 Uhr

Würde mich an deiner Stelle weigern, mein Kind untersuchen zu lassen.

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Frag deine Tochter...

Antwort von Pemmaus am 17.03.2010, 15:13 Uhr

... evtl. ist es ihr peinlich, wenn sie nicht untersucht wird. Wenn sie nicht mag, dann verweigere Du die Untersuchung einfach per Zettel.

LG
Pem

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Re: Frag deine Tochter...

Antwort von Susanne35 am 17.03.2010, 15:23 Uhr

Hallo,
ich war Anfang des Jahres in ähnlicher Situation mit meinem Kind. Mir gab man zur Auskunft, daß die Untersuchung Pflicht ist. Aber das ich gerne bei der Untersuchung dabei sein darf.

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denke das kommt aufs Bundesland an

Antwort von dhana am 17.03.2010, 15:28 Uhr

Hallo,

ich denke, das ist wieder mal eine Bundeslandabhängige Regelung.

In Bayern kommt zwar der Schulzahnarzt, aber untersucht keine Kinder, sondern erzählt nur was übers Zähneputze und so, und alle Kinder bekommen einen Erinnerungszettel mit, das sie zur Vorsorge gehen sollten.

Ob/wie das mit der Pflicht zur Untersuchung bei euch geregelt ist, kannst du nur vor Ort nachfragen.
Aber ICH würde mich strikt weigern, wenn ich davon ausgehen muss, das mein Kind danach Probleme hätte. Ich kann mir nicht vorstellen, das es irgendwo in D möglich ist, diese Untersuchung durch einen vorgegebenen Arzt zu erzwingen - das man sie vielleicht Nachholen muss beim Arzt den Vertrauens ja.

LG Dhana

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Re: Ist der Schulzahnarzt Pflicht? Nee...

Antwort von Tathogo am 17.03.2010, 15:37 Uhr

Meine Kinder sind noch nie vom Schulzahnarzt untersucht worden-ich gehe alle 3-6 Monate mit ihnen zu ihrem Kinderzahnarzt seit sie 3 Jahre alt sind.

Ich würde einfach einen Zettel schreiben-niemand kann dich zwingen das deiner Tochter in den Mund geschaut wird.

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Re: NEIN!

Antwort von ajnam75 am 17.03.2010, 20:09 Uhr

meine kinder gehen regelmässig zum zahnarzt also brauchen sie den schularzt nicht, ich gebe immer einen zettel mit, das meine kinder in zahnärztlicher behandlung sind und diese untersuchung daher unnötig.

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Re: NEIN!

Antwort von snow-fee am 17.03.2010, 22:18 Uhr

Hallo,

bei uns kommt 1x im Jahr der zahnmedizinische Dienst. Da spricht man die Zahnhygiene an und gibt den Eltern einen Zettel mit, mind. 1x im Jahr beim Zahnarzt zu erscheinen.

Ich kenne es jedoch auch noch, aus DDR-Zeiten, das 1x im Jahr der Schulzahnarzt kam. War man an dem Termin krank, musste man in seine Praxis fahren und die Behandlung nachholen.

Unser Schulzahnarzt war ein brutaler Kerl. Egal wen ich frage, jeder kennt noch seinen Namen. Selbst meine kleine Schwester, die bei der Behandlung damals gerade 5 war und ihn nur einmal erlebte (sind dann umgezogen und in Berlin gab es den Schulzahnarzt nicht mehr). Denn der "Schulzahnarzt" sah sich auch die Zähne der Vorschulkinder an.

Ich würde da ein Veto einlegen. Ich entscheide, wer der Zahnarzt meiner Kinder ist und keine Behörde. Ggf. entbinde ich unsere ZÄ von der Schweigepflicht (kennen uns inzwischen sehr gut), dann kann das Schulamt nachfragen, wenn es mag. Aber meinem Kind noch einmal dem Arzt auszusetzen, vor dem es Angst hat, nein.

LG Snow

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Weder in Kindergarten oder in der Schule

Antwort von Anda am 18.03.2010, 9:12 Uhr

habe ich meine Kinder vom Schulzahnarzt untersuchen lassen.
Es ist schön, dass es für Kinder, die sonst keinen Zahnarzt aufsuchen, dieses Angebot gibt; ich persönlich habe aber hygienische Bedenken und finde es in unserem Fall auch überflüssig.
Ich habe einfach die Einverständniserklärung nicht unterschrieben, das war's. Es hat niemand je nachgefragt oder das Thema mir gegenüber angesprochen.
LG
Anda

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Bei uns wird nicht nach dem Einverständnis gefragt

Antwort von Chilu am 18.03.2010, 10:18 Uhr

der Schulzahnarzt ist im Schulgesetz verankert,und darum gehen die Kinder da alle hin.

Einerseits sehe ich die Notwendigkeit ein,weil eben nicht alle Kinder regelmässig zum Zahnarzt gehen.Andererseits würde ich mir für mein Kind eine Lücke wünschen.

Sie will aber,und ich hab das Thema vor ihr gar nicht zur Debatte gebracht.Allerdings habe ich die Klassenlehrerin informiert,und die wird den Zahnarzt vorab aufklären,das besondere Sensibilität gefragt ist.Sollte mein Kind Angst bekommen oder der Typ benimmt sich daneben,wird sie die Untersuchung sofort abbrechen.

Und da die Lehrerin "Typ Besen" ist,aber auf eine tolle Art,die lässt sich die Butter nicht vom Brot nehmen,und setzt sich immer für die Kinder ein,bin ich jetzt etwas entspannter.

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NEIN

Antwort von Tinai am 18.03.2010, 12:50 Uhr

Kein Arzt hat das Recht ohne Einwilligung der Eltern ein Kind zu untersuchen, es sei denn, es liegt ein Unfall vor.

Wenn Du Deiner Tochter nicht Eure Einverständniserklärung mitgibst, muss sie da auch nicht den Mund aufmachen. Ich wundere mich, dass Ihr keine Einverständniserklräung unterschreiben müsst.

Grundsätzlich sind diese Routineuntersuchungen ja gut und wünschenswert, aber wer daran nicht teilnehmen möchte, muss das nicht tun. Deine Tochter darf sich verweigern und ich würde das an Deiner Stelle mit der KLassenlehrerin besprechen, damit Deine Tochter zum Termin dann auch nicht "genötigt" oder überredet wird.

Gruß Tina

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