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Geschrieben von IngeA am 06.10.2017, 5:58 Uhr

MOMENT! so einfach ist das nicht

Wenn das Kind krank geschrieben ist erfüllt es formal die Schulpflicht. Parallel kann man eine neue Schuhe suchen.
Trotzdem sollte man Schulamt und ev. auch Jugendamt einschalten. Jugendamt kann dem Kind eine neue Schule zuweisen, auch wenn die zuständige Behörde, bei uns die Gemeinde, dem Gastschulantrag nicht zustimmen sollte.

LG Inge

 
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