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von mellomania  am 05.10.2017, 22:27 Uhr

MOMENT! so einfach ist das nicht

man kann nicht einfach kind nicht in schule schicken und schule wechseln. es gilt schulpflicht. ich kann die mutter verstehen aber so einfach das kind zurückhalten kann böse ins auge gehen. der erste weg ist IMMER das schulamt. ein schulbezirkswechsel muss von folgenden leuten genehmigt werden: alte schule, neue schule, schulamt UND geschäftsführender schulleiter. WENN es grundschule ist. weiterführende ist es einfacher. da bei der grundschule die wohngebietszuständige schule gilt. das ordnungsamt kommt auch relativ schnell. ich arbeite in einem schulamt, daher sind diese infos für BW so richtig. ihr schießt euch selber ins bein wenn ihr die kinder einfachr rausnehmt. daher BITTE sofort IMMER schulamt informieren wenn sowas is!

 
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