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Geschrieben von AndreaL am 16.03.2013, 9:20 Uhr

Lange Antwort ... :-)

Hallo Mickie,

in welchem Bundesland wohnst Du?

Jedes Bundesland hat eigene Verfügungen, wie a) jetzt mit der neuen Inklusion verfahren wird oder wie b) vorher die Integrationsklassen liefen.

Hier in Nds. wird es so sein, dass pro Klasse aufsteigend ab Klasse 1 ab Schuljahr 2013/14 zwei Förderschullehrerstunden gegeben sein werden. EGAL - wie viele Kinder mit Förderbedarf faktisch vorhanden sind.

Bis 2018 wird der gesamte Grundschulbereich inklusiv laufen. Die Förderschule Lernen läuft dann im Grundschulbereich aus (noch können die Förderschulen L ab Klasse 2 Kinder aufnehmen). Wenn es gut läuft, hat dann ab 2018 eine durchschnittlich zweizügige Grundschule 16 Förderschullehrerstunden. Damit lässt sich arbeiten. Allerdings erst dann. Und wehe, die Schule ist kleiner, dann sind es weniger Förderschullehrerstunden. Und wehe, es sind zufällig mal viele Kinder mit Auffälligkeiten da.

Alle anderen Förderschulen bleiben übrigens bestehen bis auf Förderschule E/S - im Grundschulbereich.

Ich weiß nicht, ob Du das überhaupt wissen wolltest *g*, aber vielleicht für Dich ganz informativ.

Jetzt zu Deinem Problem:

Was heißt - Ihr gehört NICHT zum Projekt Inklusion. Dem kann sich kein Bundesland mehr verweigern... Das MUSS jetzt anlaufen.

Welchen Förderbedarf haben die Kinder, von denen Du erzählst?

Wenn Eure Schule NICHT zur Inklusion oder noch nicht dazu gehört, gebe es die Möglichkeit das eine Kind (was in einer kleinen Klasse besser lernen könnte) zur Förderschule E/S (Emotionale und Sozialer Unterstützungsschwerpunkt - ehemals 'verhaltensgestört') zu überweisen. Aber nur, wenn das Kind keinen Förderschwerpunkt L hat, weil die Förderschule E/S nach Grundschulrahmenrichtlinien arbeiten. Wahlweise ginge immer noch die Förderschule L, sofern die Eltern einverstanden wären (bezieht sich auf jegliche Beschulung in einer Fö-Schule).

Hier bei uns werden viele Kinder mit starken Verhaltensauffälligkeiten von Integrationshelfern/Schulbegleitern betreut. Das nimmt viel Druck aus der Situation. In der von mir als mobiler Dienst (ich bin Förderschullehrerin) betreuten 1. Klasse sind zwei Schulbegleiterinnen. Das eröffnet viele Möglichkeiten für die Kollegin dort.

Verwaltungstechnische Frage: Wo liegt der Teiler für Grundschulklassen? Wie werden die Kinder mit Gutachten gezählt - läuft das korrekt? Hier kann man sie *doppelt* zählen.

Also zusammengefasst bestehen folgende Möglichkeiten:

- Kind zu einer Fö-Schule mit Einverständnis der Eltern
- Unterrichtsbegleitung aufgrund der Verhaltensauffälligkeiten (klappt mit ein bisschen Engagement eigenltich immer!)
- Klasse teilen, weil der Teiler aufgrund der Kinder mit Unterstützungsbedarf nicht richtig angewendet wurde.

Als Tipp von mir: IHR Eltern müsst Rabatz machen *seufz*, wenn das nicht rund läuft. Immer und immer wieder. Die Inklusion ist ein Sparmodell. Solche Situationen, wie Du sie beschreibst wird es immer öfter geben. Wenn sich die Eltern nicht wehren und nicht auf die Missstände aufmerksam machen, dann wird sich auch nichts verändern.

Wir Lehrer haben nicht so eine Lobby wie Ihr Eltern. Uns wird im Zweifelsfalle Faulheit oder Innovationsverweigerung unterstellt. Schreibt Briefe an die Schulleitung oder gleich an die jeweiligen vorgesetzten Behörden. Mit genauen Beispielen... Lasst nicht locker! Es geht nicht nur um die Kinder mit Unterstützungsbedarf, die an kleinen Förderschulen viel besser aufgefangen werden können, sondern auch um Eure Kinder, die bei so viel Stress nicht so gut lernen können.

Viel Erfolg!

Andrea

 
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