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Geschrieben von Henni am 25.04.2008, 9:05 Uhr

Ist doch SInn der Sache!

Hallo Helga

als Lehrerin habe ich doch die Pflicht, Eltern über Verhaltensauffälligkeiten etc zu informieren, die wichtig sind. WIE ich das mache (ich kann rein rechtlich auch nur einmal im jahr nen Elternsprechtag anbieten und wer nicht kommt erfährt halt nichts, ODER ich kann auch jeden Tag alle Eltern anrufen, ODER ich kann eben auch mal ne Kurzmitteilung ins Heft schreiben ODER:...)ist egal, aber machen muss man es.

Ob dein Kind Zähne putzt oder nicht ist kein wirklich gelungener Vergleich, denn das liegt ja rein in eurem häuslichen Umfeld und ihr werdet es ja alles selbst ausbaden wenn dann die Zähne kaputt sind etc. Der Zahnarzt wird deinem Sohn kein zeugnis ausstellen müssen, auf welche Schule er mal kommen kann wenn es um den zustand seiner Zähne geht. Das aber müssen die grundschulleher machen. und deshalb bekommst du eben solche Rückmeldungen. WENN du weißt, dass er sich ncht konzentriert etc, dann ist es ja okay. Bestrafen sollst du ihn dafür ncit, aber mir ihm redet und zusammen mit Profis vielleicht auch ne Lösung finden. aber EINIGE Eltern fallen halt mit nem zeugnis gern mal aus allen Wolken und tun so als hätten sie NIE vorher erahren, dass es Probleme in der Schule gab. Dagegen sichert sich die Lehrerin halt mit Mitteilungen ab.

LG Henni

 
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