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Geschrieben von lenamama99 am 12.09.2007, 14:24 Uhr

In Hessen besagt das Schulgesetz...

dass innerhalb der 1-6. Stunde die Kinder während der im Stundenplan angegebenen Stunden zuverlässig betreut und bei Stundenausfall nicht nach Hause geschickt werden.

Das bedeutet in deinem Fall, dass die Schule keine Betreuungspflicht für deine Tochter hat, da die Religionsstunden ihren Stundenplan nicht betreffen (sie hat kein Reli also sind es keine "ausgefallenen" Stunden).

Ebenso die Freistunden, sind ja lt. Stundenplan und daher planbar.

Ich sehe das bei einer Freundin meiner tochter, die hat jetzt an einem Tag nach der 3. Stunde schluß, dafür dann an 2 Tagen erst nach der 5. und es muß keine Betreuung gewährleistet werden.

LG Ute

 
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