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Geschrieben von Ebba am 29.05.2008, 7:45 Uhr

Ich bin überrascht....

Zumindest für NRW gilt:
/cit/
Werden die Lernstandserhebungen benotet?

Seit dem Schuljahr 2006/07 werden die Ergeb-
nisse der Lernstandserhebungen ergänzend zu
den Bereichen "schriftliche Arbeiten" und "Sons-
tige Leistungen" bei der Leistungsbewertung
berücksichtigt. Die rechtlichen Grundlagen dafür
wurden mit dem neuen Schulgesetz (§ 48 Abs. 2)
geschaffen. Die Ergebnisse der Lernstandserhe-
bung werden bei der Zeugnisnote dann ergän-
zend herangezogen, wenn eine Schülerin oder
ein Schüler aufgrund der bisherigen Leistung
zwischen zwei Noten steht. Die Lernstandserhe-
bungen werden nicht als Klassenarbeiten gewer-tet.
(...)
Wie werden die Eltern über die Ergebnisse
ihrer Kinder informiert?
Als Rückmeldung über das individuelle Ab-
schneiden bei den Lernstandserhebungen erhal-
ten die einzelnen Schülerinnen und Schüler so-
wie ihre Eltern Hinweise, welche Kompetenzen
sie in den untersuchten Bereichen erreicht ha-
ben. Diese Informationen helfen Stärken zu er-
kennen und machen Bereiche sichtbar, in denen
Förderung und Unterstützung angebracht sein
könnten. Die Ergebnisse bieten damit eine gute
Grundlage für Gespräche der Eltern mit den
Lehrkräften über den Lernstand der Schülerinnen
und Schüler.
(...)
/cit/
aus:http://tinyurl.com/6p537m

Und zukünftig wird es außer in Kl. 3 und 8 auch noch in der 6. Klasse eine Lernstandserhebung geben u. damit noch mehr Zeit der Lehrer für die Vor- und Nachbereitung dieser merkwürdigen Tests draufgehen, die sie sicher besser verwenden könnten um aktuellen Stoff vorzubereiten und zu unterrichten.

Konsequenzen jedenfalls hat es mW in Folge dieser Lernstandserhebungen nicht gegeben. Aber unsere Regierungen sammeln ja mittlerweile einfach gerne "Wissen" ohne Sinn und Verstand.

Liebe Grüße
Ebba

 
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