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Geschrieben von Henni am 11.06.2010, 7:37 Uhr

Grundschülerin auf der Toilette vergewaltigt.

Hallo

der Weg, den das Mädchen zur Toilette gehen muss gehört ja sicher auch zur Schule...somit wäre das SChulgelände nciht verlassen. Wenn aber das Gelände verlassen werden MUSS , so ist das auch versicherungstechnisch okay, denn es wird ja einen GRUND geben, warum man die Schüler außen rum schickt! Aufsicht heißt ciht, dass man die Kinder immmer sehen muss, es muss ihnen eben zumutbar und zutrubarsein, diesen Weg zu benutzen! Unsere Laufen z.B. immer zum Schulessen ein Stück druch den Ort...das ist KEIN Problem! ! Aber frag doch da einfach die Lehrerin WARUM man da ums HAus muss statt mittendurch...!!!Das wäre das einfachste!

 
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