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Geschrieben von Tapsy am 22.04.2009, 21:48 Uhr

Freie Schulwahl?

Hallo, Ihr Lieben,

bei uns dauert´s mit der Schule noch ein bissi, mich interessiert aber, ob man bei der Grundschule freie Schulwahl hat. Wir haben in unserer Stadteil 4 Grundschulen. Kann ich dann von den 4 eine auswählen? Oder muss ich die nehmen, die bei uns an dichtesten dran ist? Das ist nämlich eine Ganztagsschule, und ich möchte meine Tochter auf keinen Fall auf eine Ganztagsschule schicken. Kennt sich jemand aus? (Wir wohnen in Bremen.)

 
7 Antworten:

in NRW

Antwort von Streubluemchen am 22.04.2009, 22:32 Uhr

hat man die freie schulwahl sprich letztes Jahr kam mein Tochter zur Schule und da wir hier auf nem Dorf wohnen wurde ich im Kiga angesprochen die dirrektorin läßt dir ausrichten das Formular ist nicht richtig ausgefüllt Schulwunsch 1. und Schulwunsch 2. meine Antwort ich möchte das meine Tochter auf die Schule im Dorf geht und nix anderes.. den wen ich nen 2. wunsch eintragen würden geht es evtl. so der reiche aus dem nachbardorf bewirbt sich für meine Schule und der letzte Platz (den wir haben ja nunmal in meinen Dorf nunmal nur 5 Klassen für die gesamte schule (!?) geht an denn und ich muß demnächst 4 km fahren mit dem auto anstatt meine Maus zur schule läuft mit ihren Freunden.

Nicole

P.S. und meineTochter geht nun seitfast 1 jahr auf diese schule ohne das ich nen 2. Wunsch angegeben habe

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Re: Freie Schulwahl?

Antwort von Philli am 22.04.2009, 22:35 Uhr

Hallo!

Ich weiss ehrlichgesagt nicht ob das jetzt in allen Bundesländern so ist. Aber in NRW hat man auf jeden Fall jetzt freie Schulwahl, auch bei den Grundschulen. Da kannst du dir ganz frei aussuchen welche Schule dein Kind besuchen soll. Ich weiss allerdings auch nicht was passiert wenn eine Schule mehr Anmeldungen hätte als sie Kinder aufnehmen kann?

LG
Isa

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Re: Freie Schulwahl?

Antwort von InesundKids am 23.04.2009, 7:38 Uhr

Die Schule kann, wenn sie mehr Bewerber als PLätze hat, ablehnen. Dann wird erst nach Wohnortnähe und Geschwistern geschaut. Bei uns an der Schule wurde es so gehandhabt, das Kinder die vorher durch die Bezirke eh auf diese Schule gegangen wären, auf jeden Fall dort einen PLatz bekommen hätten

Wir haben auch keinen zweiten Wunsch angegeben. Simon geht auch in eine Dorfschule

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Re: Freie Schulwahl?

Antwort von Pemmaus am 23.04.2009, 9:05 Uhr

Bei uns geht es zwar nach Einzugsgebiet, aber wenn die Schule eine gebundene (d. h. verpflichtende) Ganztagsschule ist, kannst du dieses Kriterium auch ablehnen und eine andere Schule wählen.

LG
Pem

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Re: Freie Schulwahl?

Antwort von marie74 am 23.04.2009, 10:14 Uhr

Hallo,

Die Regelungen sind ja in jjedem Bundesland anders, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie dich "zwingen" können, dein Kind gegen deinen Willen in eine Ganztagsschule zu schicken.

Wir wohnen auch in NRW. Hier gibt es zwar freie Schulwahl, aber in der Praxis sieht das so aus, das beliebte Schulen viele Anmeldungen haben und manche zu wenig. Wenn zuviele Kinder für die 1. Klasse angemeldet werden, kriegen erst alle Kinder im Einzugsgebiet einen Platz. Danach wurden bei unserer Schule noch 2 Kinder mit dazugenommen, die schon Geschwisterkinder auf der Schule haben und nicht im Einzugsgebiet wohnen. Dann war die Klasse voll (32 Kinder!), eine zweite Klasse zu bilden wurde von Seiten der Stadt nicht erlaubt, da eine andere Schule im Stadtteil (eben unbeliebt) noch Kapazitäten frei hatte. Somit mussten 26 Kinder!!! abgewiesen werden. Der Elternwille interessiert nicht.

Wir hatten im Jahr davor Glück, unsere Schule durfte da noch 2 Klassen bilden mit je 20 Kindern. Da gab es noch keine freie Schulwahl und ob die andere Schule im Stadtteil ihre Klasse voll hatte oder nicht, spielte da noch keine Rolle. Es ging nach Einzugsgebiet.

LG Marie

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Re: Freie Schulwahl?

Antwort von Moe76 am 23.04.2009, 10:30 Uhr

Bei uns mußte man einen 2. Wunsch angeben und da ich wußte das die eine Schule sowieso total überlaufen ist, habe ich diese dort eingetragen!

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Re: Freie Schulwahl?

Antwort von dhana am 23.04.2009, 12:38 Uhr

Hallo,

in Bayern gibt es keine freie Grundschulwahl.
Jedes Kind ist nach Wohnort einer Sprengelgrundschule zugeordnet.

Ausnahmen gibt es nur durch besonderen Betreuungsbedarf (z.b. Kind muß nach der Schule zur Tagesmutter, Großeltern, ... die in einem anderen Schulsprengel wohnen). Dann kann man einen Gastschulantrag stellen.
Nachdem bei uns die Träger der Schulen die Gemeinden sind, werden solche Gastschulanträge sehr genau geprüft und nicht gerne genehmigt.

Grüße Dhana

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