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Geschrieben von lilatiger74 am 10.11.2011, 16:40 Uhr

Einspruch: das Doppelte MEINER Zahl...../Nicht bös gemeint,aber

Aber es geht doch um MEINE ZAHL, und das Doppelte dieser ZAHL ist 302, ergo ist die gefragte ZAHL eben 151.


Würde mich wirklich über die Auflösung freuen *g*.

 
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