Geschrieben von yl2 am 08.02.2010, 14:59 Uhr |
eingeschränkte und uneingeschränkte gym-empfehlung
les ich hier im forum immer wieder...
kann mir jemand den unterschied erklären? bzw. ab WANN ist es eine eingeschränkte empfehlung und woher weiß ich das...achja, komme aus SH
steht das im zeugnis bei bemerkungen?
habe das hier oben bei uns so nämlich noch nicht gehört...entweder man hat sein kreuz an der stelle oder nicht...
- eingeschränkte und uneingeschränkte gym-empfehlung - yl2 08.02.10, 14:59
- Re: eingeschränkte und uneingeschränkte gym-empfehlung - glückskugel 08.02.10, 16:56
- Re: eingeschränkte und uneingeschränkte gym-empfehlung - leucht3 08.02.10, 17:42
- Bei uns in SH braucht es das ja nicht zu geben, weil man... - Trini 08.02.10, 18:20
- ja, deshalb wunderte mich diese formulierung immer... - yl2 08.02.10, 19:20
- Ist ja auch mega-wichtig!! - Trini 08.02.10, 20:10
- hier der Text einer eingeschränkten Empfehlung - Sonnenkind9876 08.02.10, 20:37
- Ist ja auch mega-wichtig!! - Trini 08.02.10, 20:10
- ja, deshalb wunderte mich diese formulierung immer... - yl2 08.02.10, 19:20
- Re: eingeschränkte und uneingeschränkte gym-empfehlung - glückskugel 08.02.10, 16:56
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