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Geschrieben von Ebba am 12.06.2009, 9:57 Uhr

Die Pänz ...

Lies doch noch mal diesen Artikel hier, insbes. auch 3.:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/aufsichtspflichtverletzungen.php

Vermutlich wird Dir wohl keiner eine Aufsichtspflichtverletzung vorwerfen, wenn den 9 jährigen Klassenkameraden Deines Sohnes, die ja scheinbar auch von ihre Eltern die Erlaubnis haben mit dem Rad herumzufahren, beim Rad fahren etwas passieren sollte.

Ich würde aber, wenn ich sehr unsicher wäre, was die Eltern wollen und ich mich unwohl fühlen würde, wenn ich den Kindern das herumfahren erlaube, doch mal versuchen die Eltern zu befragen. Ich habe bei geplanten Spontanaktionen der Kinder bei denen ich mir unsicher war, was andere wohl erlauben würden, auch immer die Eltern angerufen u. wenn ich sie nicht erreichen konnte, dann gings eben nicht und ich habe das später telefonisch geklärt, quasi für's nächste Mal. Aber, das ist auch nur zweimal erforderlich gewesen.

Liebe Grüße
Ebba

 
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