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Geschrieben von Henni am 11.06.2010, 19:57 Uhr

Die Frage ist aber klar zu beantworten! Es ist JA, und darum gings!

Und noch mla zu dem Paragraphen: da steht, du musst informiert werden. Fertig! das BIST du, das muss doch nciht schriftlich sein! Oder per Einschreiben? Das gibts es bei uns auch, aber doch nciht wegen so nem pillepalle! Und wenn es dir nun mal nciht terminlich passt, dann biete eine Alternative an! Ganz ehrlich: wenn du so auf dem laufenden in Schulangelegenheiten bist, dann müsstest DU ja einschätzen können,w ie lange es geht, denn du schreibst ja, die sachen sind in einem anderen Heft. Dann gucks dir an und versuche selbst herauszufinden, wie lange es dauern wird! Finds grad verwunderlich und erstaunlich, dass du die Strafe wohl eben an sihc cniht für gerecht findest..aber das IST sie so wie wir die sache nach deiner Beschreibung beurteilen können!

und berita: das glaubst du doch selbst nciht, dass sich da keine Möglichkeit finden lassen würde für das Kind, oder?? Das sit doch mit Sicherheit jetzt mal so dargestellt und im Ansatz auch irgendwie wahr...aber wenn es um eine EInladung zum Kidnergeburtstag gegagen wäre oder so, hätte man im Interesse des Kindes AUCH ein Lösung trotz Arzttermins gefunden... oder eben einfach mla mit der Lehrerin GEREDET!

LG HEnni

 
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