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Geschrieben von vivi2711 am 19.02.2008, 10:36 Uhr

das geht doch nicht, oder?

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Unsere Direktorin, die auch eine Klassenleitung hat, hat letzte Woche die Kinder einfach ohne Vorankuendigung die Kinder eine Stunde vor Unterrichtsendene nach Hause geschickt. Zum Glueck hat mich das nicht betroffen, mein Kind ist in einer anderen Klasse. Aber die anderen Muetter waren natuerlich sehr aufgeregt. Das geht doch nicht! Da gab es Kinder, die zu Hause vor verschlossenen Tueren standen und nicht mehr weiterwussten.
Diese Direktorin sagte nur, Betreuung sei nur von 8-12 gwaehrleistet, an diesem Tag haetten die Kinder allerdings bis 13 Uhr Unterricht gehabt.
Meine Frage: 1. Ist das rechtens ( was ich nicht glaube) und 2. gibt es irgendwo ein "Schulgesetz" wo dies genau geregelt ist und das man evtl. mal der Dame zeigen kann? Sie macht naemlich oefters solche Aktionen, wir sind eine kleine Dorfschule, wo sich keiner wirklich traut , mal den Mund aufzumachen. Oder es interssiert die Leute nicht! Aber mich, obwohl es mich gar nicht betrifft!!
Wie kann man nur so gleichgueltig sein? Habt ihr das auch? Das Eltern zwar alle schimpfen, aber unternommen wird nichts?
Gruss Susi

 
12 Antworten:

Re: das geht doch nicht, oder?

Antwort von MartaHH am 19.02.2008, 10:43 Uhr

Hej,
um 10.10 Uhr hast du das bei der 1. Klasse gepostet, 10.18 Uhr hab ich dir geantwortet, dass es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.

Jetzt hast du um 10.36 Uhr die gleiche Frage hier noch mal reinkopiert. Meinst du, hier lauten die Antworten anders?? Klar gibt es ein Gesetz - für jedes Bundesland sogar ein eigenes!

Wo wohnt ihr denn? Vielleicht kommen wir ja so weiter ;-)

LG, M.

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Re: das geht doch nicht, oder?

Antwort von vivi2711 am 19.02.2008, 11:09 Uhr

Nein, vom Gesetz her aendert sich natuerlich nichts, egal in wievielen Foren ich poste. Aber ich habe ja noch andere Fragen gestellt, z.B. ob ihr an Euren Schulen auch das Problem habt, das Eltern so " resignieren". Und in je mehr Foren man postet, desto unterschiedlichere Meinungen erhaelt man. Machen viele hier. Achte mal drauf!
Gruss Susi

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Re: das geht doch nicht, oder?

Antwort von Familie05 am 19.02.2008, 11:15 Uhr

Hallo
Bei uns werden die Eltern angerufen soweit sie zu Hause sind .Wenn nicht müssen sie Betreut werden das heißt das sie in der Schule auf andere Klassen aufgeteilt werden.LG (Sachsen GS)

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Re: das geht doch nicht, oder?

Antwort von mamaj am 19.02.2008, 11:16 Uhr

Hier bei uns (Saarland) ist es so: garantierte Betreuung bis 12.20Uhr.....haben die Kinder 6 Stunden(bis 13.10Uhr)und fällt diese 6.Stunde dann überraschend aus, dürfen die Kinder ohne Vorankündigung um 12.20Uhr nach Hause geschickt werden.

Unsere Schule versucht es aber zu vermeiden, die 6.Stunde ohne Vorankündigung ausfallen zu lassen...das ist aber keine Garantie.

LG
mamaj
P.S. Ich kenne einen Fall aus Bayern, dort wurden Erstklässler 2 Stunden vor normalem Schulschluß nach Hause geschickt, viele Eltern waren auch nicht zu Hause, selbst Schulbusse fuhren zu dem Zeitpunkt noch nicht und die Kinder mußten weite Wege nach Hause laufen.
Es gab einen großen Aufschrei....das war vor 3 Jahren, ob sich das mittlerweile geändert hat, dass weiß ich leider nicht.

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Re: Wenn die Betreuungszeit nur bis 12 Uhr garantiert ist...

Antwort von Namens-Fee am 19.02.2008, 12:02 Uhr

geht das schon, so ärgerlich es für alle Beteiligten ist.

Bei uns an der GS die Unterrichtszeit verlässlich von der 1. bis zur 5. Stunde. Die 6. Stunde könnte also theoretisch ausfallen, auch AGs, die in dieser Stunde liegen. Außer bei AGs ist das hier aber noch nicht passiert.

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Re: das geht doch nicht, oder?

Antwort von MartaHH am 19.02.2008, 12:03 Uhr

Nee, is klar. Und nun zu deiner Frage:
"Meine Frage: 1. Ist das rechtens ( was ich nicht glaube) und 2. gibt es irgendwo ein "Schulgesetz" wo dies genau geregelt ist und das man evtl. mal der Dame zeigen kann?"

Ja, kann man - man muss das jeweilige Bundesland beachten und die jeweilige Schulgesetzgebung.

Musst du mal drauf achten, machen auch viele so! Antworten, wenn sie das Bundesland kennen!

LG, M.

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Re: Wenn die Betreuungszeit nur bis 12 Uhr garantiert ist...

Antwort von salsa am 19.02.2008, 12:17 Uhr

unsere "verlässliche zeit" ist von 8.35 - 12.20 uhr, also bis zur 5. stunde.
wenn die 6. stunde ausfallen sollte, werden die kinder nach hause geschickt, bzw. es sind nur 2 kinder in der klasse, die direkt nach hause gehen.
alle anderen kinder sind auf die 4 schülerhorte verteilt und gehen dann einfach früher in den hort.
salsa

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Re: das geht doch nicht, oder?

Antwort von celmin am 19.02.2008, 12:22 Uhr

Ich sehe nicht ein, dass man es einfach hinnehmen muss. Egal bis um wieviel Uhr eine verlässliche Betreuung geregelt ist. Wenn die letzte Stunde ausfällt, kann man die Kids nicht einfach nach Hause schicken. Wenn die Kids dann vor der Tür stehen, hört für mich der Spaß auf. Das geht so nicht. Wir reden hier von Grundschülern und nicht von Schülern der weiterführenden Schulen.
Das würde ich ganz schnell mal mit dem Elternbeirat besprechen.
Gruß
Iris
(deren Tochter in einem Hort ist und die sich damit nie auseinandersetzen musste...)

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doch, geht ...

Antwort von azalee am 19.02.2008, 15:24 Uhr

Hallo,

jenachdem, wie die Betreungszeit geregelt ist, kann man Schüler "einfach so" nach Hause schicken. Da hilft auch keine Beschwerde bei der Stadt als Schulträger, denn die bieten ja oft eine sogenannte Randstundenbetreuung an der jeweiligen Schule an, für die man natürlich kräftig löhnen muss.

In unserem Dorf gibt es sie dieses Jahr nicht mehr, weil zu wenige Eltern bereit waren, sich schon im Juni des Vorjahres darauf festzulegen und pauschal für 11 Monate 40 Euro pro Monat dafür zu bezahlen, ohne zu wissen, wie oft und ob überhaupt ihr Kind das in Anspruch nimmt.

Normalerweise werden die Kernzeiten den Eltern am Schuljahresanfang mitgeteilt

Azalee

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Verläßliche GS bedeutet...

Antwort von lenamama99 am 19.02.2008, 15:48 Uhr

zumindest hier in Hessen, dass die Schüler während der im Stundenplan als Unterricht vorgesehenen Stunden nicht nach Hause geschickt werden.

Unsere hatten letztens in der 5. Stunde eine Lektion in Hofkehren beim Hausmeister.

LG UTe

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Re: das geht doch nicht, oder?

Antwort von Birgit67 am 19.02.2008, 16:51 Uhr

doch wenn es keine feste betreute Grundschule gibt dann geht das, wenn eine Stunde ausfällt werden die Kinder nach Hause geschickt genauso wie in den Weiterführenden Schulen, d.h. die Eltern müssen grundsätzlich eine Möglichkeit für Ihre Kinder haben wo sie wann hingehen können wenn mal ein Unterricht ausfällt.

Bei unsererer Schule ist die Garantierte Grundschule, d.h. die Kinder haben immer nach Stundenplan Schulende - egal wieviel Stunden ausfallen, sie werden immer Betreut. Teilweise indem sie auf andere Klassen verteilt werden wenn kein Lehrer frei ist. Nur wenn z.B. eine Lehrerin längere zeit fehlt geht ein Rundschreiben für die betreffende Klasse durch, dass der Unterricht z.T. früher endet.

Es wird bei uns immer gefragt und es gibt immer garantierte Betreuung auch in kurzen Ferien oder wenn die Lehrer ihren Betriebsausflug haben, das ist aber eine Organisation die von den Eltern ins Leben gerufen wurde und einfach Klasse ist.

Gruss birgit

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Re: das geht doch nicht, oder?

Antwort von mona32 am 19.02.2008, 20:22 Uhr

Bei uns werden die Kinder dann in der Ganztagsbetreuung, Übermittagbetreuung mitbetreut oder auf die anderen beiden Klassen aufgeteilt.
Kommen aus NRW.
Wenn es klar ist das eine Stunde ausfallen muss dann wird es halt vorher mitgeteilt und kann dann auch ausfallen, allerdings wird immer drauf hingewiesen, das wenn man nicht da ist in der Zeit die Kinder betreut werden können in der Ganztags- oder Übermittagbetreuung.

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