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Geschrieben von Millefleurs am 28.10.2011, 9:57 Uhr

Das Alter ist entscheidend, ob ein Kind auf der Strasse fahren darf oder nicht.

Die Fahrradprüfung hat dies nicht zu entscheiden.

Kinder im Alter von 8 - 10 Jahren dürfen die Strasse pder Fahrradweg verwenden, ab 10 Jahren müssen sie diese verwenden und haben auf dem Gehweg nichts mehr verloren.

Egal, ob diese nun die Fahrradprüfung 'bestanden' haben oder nicht. Die Teilnahme am Straßenverkehr, egal ob im Verband oder als einzelner Radfahrer, ist nicht an das Bestehen einer Radfahrprüfung gebunden. Zu beachten sind lediglich die rechtlichen Bestimmungen zur Benutzung des Gehweges oder der Fahrbahn bzw. des Radweges.

Grüße
millefleurs

 
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