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Geschrieben von MamaUSA am 13.01.2014, 13:29 Uhr

darf ein Lehrer einfach so eine Note nach unten korrigieren?

Hallo,
Frage steht ja schon im Betreff.
Die Kinder in der Klasse meiner Tochter (4. Klasse) bekamen heute alle alten Mathe Klassenarbeiten aus dem Halbjahr zurück (waren schon korrigiert und wurden dann wieder unterschrieben eingesammelt) und 2 von 3 Arbeiten meiner Tochter wurden bei gleicher Punktzahl notenmäßig nach unten korrigiert. Es ist einfach so mit TipEx verbessert von der Lehrerin und ich soll es nun unterschreiben und zurück geben.
Es betraf fast alle Kinder in der Klasse.
Ich regt mich insofern besonders auf, weil nun die Zwischenberichte anstehen und anhand dessen die Empfehlungen ausgesprochen werden.
Bei uns gibt es keine bindenden Empfehlungen mehr, allerdings gucken die Gymnasien wohl auf die Noten.
Kann und darf eine Lehrerin das einfach so machen? Wie gesagt, die Anzahl der Punkte blieb gleich, nur bekommt man jetzt für 29,5 von 33 Punkten keine 1-2 mehr, sondern eine glatte 2.
Einfach so???
Danke, MamaUSA

 
22 Antworten:

Nein

Antwort von Sodapop am 13.01.2014, 13:48 Uhr

Ich würde mich in den Fall erstmal weigern zu unterschreiben, mich an den Klassenelternsprecher wenden und das Problem schildern ( sind ja bestimmt andere Kinder auch betroffen, wenn der Notenschlüssel im Nachhinein abgeändert wurde ) und auf weitere Erläuterungen zu dieser Vorgehensweise pochen.

Grüße
Sodapop

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Re: darf ein Lehrer einfach so eine Note nach unten korrigieren?

Antwort von Makri am 13.01.2014, 14:23 Uhr

Zumindest in NRW ist es so, dass nur "Ganze Noten" gegeben werden dürfen. Z.B. gut, aber nicht gut+ oder ausreichend-. Vielleicht war der Lehrkraft dies nicht bewusst, als sie 1-2 unter die Arbeit geschrieben hat. 29,5/33 Punkten sind 2. Aber natürlich hätte eine Erklärung an euch Eltern dabei sein müssen, warum die Zensuren nach unten gesetzt wurden.

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Makri, wir sind in Ba-Wü und da sind solche Noten normal.....m.t.

Antwort von MamaUSA am 13.01.2014, 14:30 Uhr

hier gibt es 1, 1-, 1-2, 2+, 2 usw. Sogar auf dem Zeugnis.

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Re: darf ein Lehrer einfach so eine Note nach unten korrigieren?

Antwort von germanit1 am 13.01.2014, 16:41 Uhr

Ich faend's OK wenn die Lehrerin die Arbeiten korrigiert hat, Noten drunter geschrieben hat und die Noten dann am Ende nochmal korrigiert bevor sie sie den Kindern zurueckgibt (Fehler koennen passieren). Wenn die Kinder die Arbeiten allerdings schon zurueckbekommen haben, finde ich es nicht OK wenn die Note dann veraendert wird. Das wuerde ich auf jeden Fall ansprechen.

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Re: darf ein Lehrer einfach so eine Note nach unten korrigieren?

Antwort von Ebba am 13.01.2014, 17:20 Uhr

Meines Erachtens allenfalls in gravierenden Ausnahmefällen, zB wenn er sich verschrieben hat (trotz einer miserablen Punktzahl aufgrund eines Additionsfehlers ein "gut" gegeben). Die Klausurnote ist streng genommen ein Verwaltunghandeln in Form eines Realaktes. Gegen diesen wäre von Seiten der Eltern eine Beschwerde möglich. Beharrt die Lehrerin nun auf ihrer m.E. unrechtmäßigen Änderung der Noten, dann könntet ihr eine Beschwerde bei der Schulleitung einreichen, die diese, wenn sie ihr nicht abhelfen will zur Entscheidung an die Schulaufsicht weiterleitet, mit einer Stellungnahme der Lehrerin u. den sonstigen Unterlagen.
Wenn die Einzelnoten, wie in Eurem Fall, wg des Übertritts wichtig sind, dann würde ich die Sache nicht auf sich beruhen lassen, aber zunächst mal von der Elternvertretung klären lassen, da es ja kein Einzelfall ist.

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Re: darf ein Lehrer einfach so eine Note nach unten korrigieren?

Antwort von IngeA am 13.01.2014, 18:49 Uhr

Hallo,

ich kann mir vorstellen, dass das erlaubt ist, wenn sich der Lehrer einfach geirrt hat (bessere Note eingetragen obwohl es im Notenschlüssel die schlechtere gewesen wäre).

Ich glaube aber nicht, dass der Lehrer einfach im Nachhinein den Notenschlüssel ändern darf.

LG Inge

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Nein!

Antwort von gasti75 am 13.01.2014, 20:44 Uhr

Nicht wenn die Arbeiten bereits zurückgegeben wurden

gasti

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Danke m.t.

Antwort von MamaUSA am 13.01.2014, 22:12 Uhr

Hallo,
danke für die Antworten. Hat jemand dazu eine rechtliche Grundlage? Ich habe schon im Netz geguckt, aber nichts wirklich dazu gefunden
Manche Lehrer sind echt drauf.......
VG, MamaUSA

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@MamaUSA

Antwort von MäuschenNr.3 am 13.01.2014, 22:54 Uhr

Wenn du aus Ba-Wü bist, woher kommt die Info, dass die Gymnasien auf die Noten schauen???

Mein Großer geht aktuell in die 5. Klasse, wir haben also letztes Jahr anmelden müssen. Wir durften gar kein Zeugnis vorlegen! Das Gymnasium darf nicht anhand der Noten annehmen oder ablehnen!

Ich hatte das Zeugnis dabei- für uns wäre es von Vorteil gewesen- aber es wurde nicht gesichtet...

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Re: Das Gymnasium darf nicht anhand der Noten annehmen oder ablehnen!

Antwort von Franke am 14.01.2014, 0:36 Uhr

Wonach dann?

Sympathie?

Reihenfolge der Anmeldung?

Höchster Abschluss der Eltern?

Würfeln?

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da hat Mäuschen schon recht, aber......

Antwort von MamaUSA am 14.01.2014, 7:33 Uhr

....das Gymnasium nimmt erst Geschwisterkinder und dann Kinder aus dem Ort. Dieses Gymnasium ist besonders beliebt weil bilingual (wir sind bilingual - also wäre es perfekt für uns).
Insofern will ich einfach ein sehr gutes Zeugnis haben, mit dem wir im Notfall noch punkten können, da meine Tochter weder Geschwisterkind ist und wir da auch nicht wohnen.
Ganz davon ab geht es natürlich ums Prinzip und ich weiss schon, dass es heute wieder Ärger gibt, weil meine Tochter die Arbeiten NICHT unterschrieben zurück bringt. Aber es gibt keine Chance, dass ich das unterschreiben. Stattdessen werde ich gleich mal beim Schulamt anrufen.
Es ist nämlich nicht der erst Klops seitens dieser Lehrerin.
Die beiden Arbeiten um die es sich dreht, sind von November und Dezember - also alles längst abgeschlossen

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In RLP ist das aber auch so. Es darf nicht wg. Noten o. falscher Empfehlung abgelehnt

Antwort von mozipan am 14.01.2014, 7:46 Uhr

werden.
Für den Besuch der weiterführenden Schule gilt der Elternwille als Entscheidungskriterium, welche Schule besucht wird. Würde man dann aufgrund der Noten einem Kind den Zugang zum Gym verweigern, würde dass den gesetzlich festgeschriebenen Elternwillen ad absurdum führen. Es bestünde in dem Fall auch zu erwarten, dass irgendwann irgendjemand auch dagegen klagen würde.

Es passiert zwar dennoch, dass Kinder auf der Wunschschule nicht angenommen werden, aber niemals wegen der Noten/Empfehlung. Sind an einer Schule mehr Anmeldungen als Plätze, wird nach diversen Gesichtspunkten aussortiert. Allerdings geht das nur dann, wenn in zumutbarer Entfernung eine Schule der selben oder ähnlichen Schulform dann als Alternative gelten kann.

Bei uns im Ort beispielsweise gibt es 2 Gymnasien, 2 Realschulen plus und eine IGS. IGS füllt ihre Plätze nach Möglichkeit 1/2 zu 1/2. Die übrigen Kids müssen dann halt zum Gym oder zur Real+.

Die beiden REalschulen plus, wovon eine kooperativ und die andere integrativ ist, nehmen eigentlich jeden auf. Da die Konzepte der beiden Schulen total unterschiedlich sind, kann nicht direkt an die andere Realschule plus verwiesen werden. Zur Not wird dann halt eine Klasse mehr auf gemacht. Das wird auch von der ADD genehmigt.

Die beiden Gymnasien sind beid G9, haben aber unterscheidliche Angebote. So werden am Gym. A beispielsweise keine Kinder abgelehnt, die für den Ganztagszweig angemeldetet haben, da es diesen im Gym B nicht gibt. Es werden also alle die Ganztag wählen am Gym A angenommen. Gleiches gilt für die die als erste FS Französisch gewählt haben, da es diese Möglichkeit auch an Gym B nicht gibt. Dort fangen alle mit Englisch an. Am Gym B gibts aber dafür eine bilinguale Klasse.

Ansonsten wird dann noch auf jeden Fall angenommen, wer schon Geschwisterkinder an der Schule hat. Die übrigen Plätze werden dann Grundschulweise vergeben, so dass nach Möglickeit die Grunschulen gemeinsam angenommen oder abgelehnt werden. Bei den beiden Gymnasien gibt die ADD keine weiteren Klassen frei, da die insgesamte Anzahl der Anmeldungen für die an beiden Gymnasien zusammen gerechnet vorhandenen Plätze ausreicht.

Ich könnte mir vorstellen, dass es anderswo ähnlich gehandhabt wird / werden kann.

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Re: Makri, wir sind in Ba-Wü und da sind solche Noten normal.....m.t.

Antwort von Makri am 14.01.2014, 14:46 Uhr

Also wieder was bundeslandspezifisches. Ich kenne mich nur in NRW aus.

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Re:@Franke

Antwort von MäuschenNr.3 am 14.01.2014, 14:54 Uhr

Da kann ich nichts für! Das Zeugnis der 4. Klasse durfte nicht gesichtet werden und wurde auch nicht angeschaut!
Geschwisterkinder müssen aufgenommen werden, dann die Kinder aus dem Ort, alles andere wird- wie auch immer- aufgefüllt!

Reihenfolge der Anmeldung zählt auch nicht und der Schulabschluß der Eltern war nicht gefragt!

Ich wäre auch dafür, anhand der Noten auszusieben, wird aber nicht! Ich hätte ruhiger schlafen können, wenn ich gewußt hätte, es geht nach Noten, Empfehlung oder sonstwas- das hätte uns ganz weit nach vorne gebracht! Lief aber leider anders... Nun habe ich ein Kind an der Schule, somit würden die anderen sicher angenommen werden- sollten sie alle aufs Gymnasium wollen/können (das weiß ich heute noch nicht).

Wenn ich mir so anschaue, wer momentan so in Klasse 5 sitzt... Die Kinder können einem echt leid tun!

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Re: da hat Mäuschen schon recht, aber......

Antwort von MäuschenNr.3 am 14.01.2014, 15:04 Uhr

Ich kann dich schon verstehen! Mir ginge es auch ums Prinzip- so einfach ohne Erklärung,... Finde ich komisch.

Allerdings war das super Zeugnis meines Sohnes wie gesagt völlig wurscht, weil es durfte/wollte keiner sehen! Auch die Grunschulempfehlung durfte ich nicht vorzeigen- nur die Bescheinigung, dass er momentan die 4. Klasse besucht... Alles nicht mehr so einfach hier!

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Re: wer momentan so in Klasse 5 sitzt...

Antwort von Franke am 14.01.2014, 16:29 Uhr

Wird dann massiv ausgesiebt oder orientiert sich das Niveau eher an der schwächeren Hälfte der Klasse?

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Re: wer momentan so in Klasse 5 sitzt...

Antwort von MäuschenNr.3 am 14.01.2014, 16:48 Uhr

Das Niveau orientiert sich am Lehrplan.

Elternwille schön und gut, aber wenn sich ein Kind eher schlecht als recht durch die Grundschule quält, wie soll es dann auf dem Gymnasium mitkommen? Ich verstehe das nicht, aber es geht mich auch nichts an.

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Und Du kannst das beurteilen?

Antwort von Petra28 am 14.01.2014, 17:00 Uhr

Du weißt, wer sich eher schlecht als recht durch die Grundschule gequält hat? Wow, ich beeindruckt - ich würde mir diese Aussage weder bei den Klassenkameraden meiner Tochter noch bei denen meines Sohnes zutrauen.

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Re: Was kann ich beurteilen?

Antwort von MäuschenNr.3 am 14.01.2014, 17:48 Uhr

Ich kann bestimmt nicht beurteilen, welches Kind aufs Gymnasium gehört und welches nicht! Das habe ich auch nicht geschrieben!

Aber es gibt schon Kinder, von denen ich weiß, dass sie sich durch die Schule quälen. Denen das Lernen schwer fällt usw.

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so ist es ausgegangen

Antwort von MamaUSA am 15.01.2014, 8:20 Uhr

Hallo,
es gab ein Gespräch mit der Schulleitung - diese war entsetzt und alle Kinder bekommen ihre guten Noten zurück
VG, MamaUSA

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SUPER!!!!!!!!!

Antwort von Sodapop am 15.01.2014, 8:57 Uhr

Was mich noch interessiert: Was waren denn bitte die Argumente der Lehrerin. Wie kam die auf die Idee??

Grüße
Sodapop

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Sodapop

Antwort von MamaUSA am 15.01.2014, 11:27 Uhr

Hallo, das weiss ich nicht, weil ich bei dem Gespräch nicht dabei war. Vielleicht bekommen die Kinder ja was raus ,-)
VG, MamaUSA

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