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Geschrieben von Franz Josef Neffe am 25.08.2009, 13:20 Uhr

Dafür, dass es pädagogisch stimmt, trägt der - bezahlte - Pädagoge die Verantwortung.

Wenn ich nochmals - also zum wiederholten male - auf meine vorgeblichen Gesetzespflichten hingewiesen werde: Kommt dann als nächstes eine Abmahnung? Wie sieht es mit der Rechtsmittelbelehrung aus? Ab welcher Stufe empfiehtl es sich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen? Verkehrt die Schule mit den ersten Eltern inzwischen nur noch über den Rechtsanwalt? Wie ginge es denn im Zivilrecht weiter, wenn jemand mit rechtlichen Konsequenzen droht?
Oder ist das alles nur so eine Art pseudopädagogischer Erpressungsversuch und alles nur Theater? Wo liegt denn das pädagogische Ziel und der Nutzen fürs Kind? Das tät ich mich als Ich-kann-Schule-Lehrer schon mal fragen, wenn ich das ernst nähme.
Die Schulgesetze kann man heute alle auf der Homepage des Kultusministeriums einsehen, und dann könnte man sich ja auch von Elternseite für jede Versammlung erst einmal ein paar Paragraphen raussuchen und die Gegenseite ebenso belehren. Ich finde, das ist nicht der Umgang von Leuten, die ihren Job können, sondern von solchen, die sich wichtig machen, weil sie nicht wichtig sind.
Hausaufgaben haben ja nicht den Sinn, die ganze Familie zu Hause damit soweit zu drangsalieren, dass sie aufgeben und sich verletzt von der Schule zurückziehen. Die Hausaufgabe sollte gerade umgekehrt ein Zeichen der Schule sein, dass man auf das Zuhause was gibt! Hausaufgaben sollten, wie ich das vor 30 Jahren mal in einer Lehrerzeotschrift geschrieben habe, ERFOLGSAUFGABEN sein und auf keinen Fall Misserfolg. Die Kinder üben nämlich zu Hause nicht einfach Rechnen, sie üben mit Hilfe von Rechenaufgaben ein Könner oder ein versager zu werden, und die verantwiortung dafür trägt ganz allein - auch wenn sie nie einer auf sich nimmt und alle sie weiterschieben - der bezahlte Profipädagoge.
Dafür, dass es PÄDAGOGISCH stimmt, hat der Lehrer zu sorgen.
Ich grüße freundlich.
Franz Josef Neffe

 
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