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Geschrieben von Miolilo am 26.04.2013, 14:38 Uhr

Da wir

weder den Unterricht der zuvor gelaufen ist noch die Aufgabe selber kennen, kann man auch annehmen, dass diese Spielraum überschritten wurde.....


"Im Zweifel für den Angeklagten?"

Ne, so leicht ist das nicht.

 
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