Geschrieben von Häckse am 30.01.2012, 18:28 Uhr |
Da vom 6. Schuljahr die Rede ist, wird es Berlin oder Brandenburg sein.
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Schulgesetz – SchulG M-V)1
Vom 13. Februar 2006, geändert durch Gesetz vom 16.2. 2009
§ 15. Absatz 4:
"Am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 6 wird eine schriftliche
Schullaufbahnempfehlung erteilt, auf deren Grundlage nach entsprechender Beratung der Erziehungsberechtigten die Wahl der weiterführenden Bildungsgänge erfolgt."
Ist von der Seite"regierung-mv.de". Ich hoffe, es ist die aktuelle Version.
- Schulwechsel auf´s Gym ohne Empfehlung? - crazyjane 29.01.12, 22:08
- Re: Schulwechsel auf´s Gym ohne Empfehlung? - IngeA 29.01.12, 23:12
- Da vom 6. Schuljahr die Rede ist, wird es Berlin oder Brandenburg sein. - mozipan 30.01.12, 7:32
- cool - Charly80 30.01.12, 8:09
- Re: Da vom 6. Schuljahr die Rede ist, wird es Berlin oder Brandenburg sein. - crazyjane 30.01.12, 9:36
- Re: Da vom 6. Schuljahr die Rede ist, wird es Berlin oder Brandenburg sein. - Häckse 30.01.12, 18:28
- Da vom 6. Schuljahr die Rede ist, wird es Berlin oder Brandenburg sein. - mozipan 30.01.12, 7:32
- Re: Schulwechsel auf´s Gym ohne Empfehlung? - IngeA 29.01.12, 23:12