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Geschrieben von Häckse am 30.01.2012, 18:28 Uhr

Da vom 6. Schuljahr die Rede ist, wird es Berlin oder Brandenburg sein.

Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Schulgesetz – SchulG M-V)1
Vom 13. Februar 2006, geändert durch Gesetz vom 16.2. 2009
§ 15. Absatz 4:

"Am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 6 wird eine schriftliche
Schullaufbahnempfehlung erteilt, auf deren Grundlage nach entsprechender Beratung der Erziehungsberechtigten die Wahl der weiterführenden Bildungsgänge erfolgt."

Ist von der Seite"regierung-mv.de". Ich hoffe, es ist die aktuelle Version.

 
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