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Geschrieben von mama.frosch am 19.04.2012, 21:58 Uhr

Befreiung von der Schule wegen Hochzeit ?

bei uns kann die klassenlehrerin bis zu drei tagen eigenständig freistellen, was darüber geht dann nicht mehr. für eine hochzeit würde ich es machen, allerdings wirklich nur für die hochzeit, also max. drei schultage. die verwandten zu sehen ist sicher kein grund für eine längere freistellung, denn das ist nichts dringliches, nichts einmaliges oder so und kann auch sonstwann erfolgen.

mein sohn wurde für omas 60. geburtstag (500km entfernung) für zwei tage freigestellt, freitag, wochenende (feier) und montag.

 
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