Geschrieben von Ebba am 29.02.2008, 14:01 Uhr |
Albern!
In welcher Form die Schule erzieherisch auf Schüler einwirken darf und welche Ordnungsmaßnahmen zulässig sind ist für NRW in § 53 SchulG NRW geregelt.
Zu den erzieherischen Einwirkungen gehört neben anderen der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde. Der Ausschluss von einer oder mehreren kompletten Unterrichtsstunden zählt nicht dazu. Auch wenn es sich so aus dem Gesetz nicht ergibt kann IMHO der Lehrer das Kind nach einem Ausschluss auch nicht nach Hause schicken sondern muss selbst dafür Sorge tragen, dass es weiterhin beaufsichtigt wird.
Eine Verpflichtung der Eltern für die Schule ständig erreichbar zu sein kann ich nicht erkennen. Elterndasein ist keine Rufbereitschaft.
Liebe Grüße
Ebba
- mal prinzipiell fragen will, wegen Schulverweis - vera1970 29.02.08, 12:46
- Re: mal prinzipiell fragen will, wegen Schulverweis - desireekk 29.02.08, 12:55
- Re: mal prinzipiell fragen will, wegen Schulverweis - Henni 29.02.08, 13:21
- Re: @Henni - vera1970 29.02.08, 14:27
- Re: mal prinzipiell fragen will, wegen Schulverweis - Henni 29.02.08, 13:21
- Albern! - tinai 29.02.08, 13:29
- Re: Albern! - Ebba 29.02.08, 14:01
- Re: mal prinzipiell fragen will, wegen Schulverweis - Reni+lena 29.02.08, 13:54
- Re: Ich finde, man könnte da ruhig noch mehr durchgreifen... (meine NICHT Deinen Sohn!) - Bonnie 01.03.08, 12:19
- Re: mal prinzipiell fragen will, wegen Schulverweis - desireekk 29.02.08, 12:55
~*~*~*~AUSWERTUNG UMFRAGE~*~*~*~
@ AndreaL
Ergotherapie bei geringer Frustrationstoleranz
Ergänzung - Hilfestellung bei schulischen Angelege
Also dann an bien wegen werkrealschule
So heute war ja das Gespräch mit der Lehrerin!
Hausis korrigieren^
Rollenverteilung: Umfrage
Butter bei die Fische...