Geschrieben von Minimaus2 am 24.04.2013, 21:29 Uhr |
Wer kennt sich mit Ansprüchen ,bei Krankenhausaufenthat der Mutter, für
Hallo,
wenn ein oder mehrere Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben, hast Du Anspruch auf eine Haushaltshilfe für die Tageszeiten, in denen die Kinder nicht anderweitig betreut sind (Kindergarten, Schule z.B.).. Dafür bekommst Du Antragsformulare von Deiner Krankenkasse, die Dein behandelnder Arzt ausfüllen muß.
Wenn Du keine fremde Haushaltshilfe möchtest, kann z.B. Dein Mann zu Hause bleiben. Er wird dann von der Arbeit freigestellt (ohne Lohn) für diese Zeiten und bekommt den Stundenlohn, den die Haushaltshilfe kosten würde, von der Krankenkasse.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
LG
- Wer kennt sich mit Ansprüchen ,bei Krankenhausaufenthat der Mutter, für - likable 24.04.13, 15:10
- Re: Wer kennt sich mit Ansprüchen ,bei Krankenhausaufenthat der Mutter, für - Minimaus2 24.04.13, 21:29
- Ich danke Dir! - likable 24.04.13, 22:03
- Re: Wer kennt sich mit Ansprüchen ,bei Krankenhausaufenthat der Mutter, für - mf4 28.04.13, 13:23
- Re: Wer kennt sich mit Ansprüchen ,bei Krankenhausaufenthat der Mutter, für - Minimaus2 24.04.13, 21:29
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