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Geschrieben von Regenbogenfarben1 am 02.11.2023, 13:32 Uhr

Was tun? Lohn kommt nicht

Genau genommen könnte der Arbeitnehmer die Überziehungszinsen als Schadensersatz gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Also doch, selbstverständlich kann der Arbeitgeber was dafür^^ Die Frage ist (bei ausnahmsweise Verspätung) halt wie so oft, ob die Geltendmachung des Anspruchs für das Arbeitsklima förderlich wäre…

An die TE: Ich würde nochmal genau im Vertrag nachlesen, was dort steht. Wie schon jemand schrieb, kam nach dem 27. ja erstmal das Wochenende und danach ggf. Feiertage… Wenn sich nichts tut, dann nochmal telefonisch anfragen. Vielleicht ist ja tatsächlich ein Fehler unterlaufen? Danach dann schriftlich an den Arbeitgeber wenden…

 
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