Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von kugel2015 am 16.02.2022, 10:14 Uhr

Tagesmutter (NRW)

Hallo,

hier stimme ich zu, mit zwei Ergänzungen. Die 25 Stunden gibt's ab einem Alter von einem Jahr, für jüngere Kinder muss man jede Stunde nachweisen.
Die Schritte sind generell keine 10er Schritte wie (bei uns) im Kindergarten (25/35/45 Stunden), man kann also zb auch 28 Stunden haben.
Das ist mein Stand von 2020, da hat meine Tochter von Tagesmutter zu Kindergarten gewechselt. Auch NRW, das jedes Jugendamt das entscheiden kann, hätte ich jetzt nicht gewusst, aber kann ich mir gut vorstellen...

Gruß Kugel2015

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.