Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Keksraupe am 09.01.2020, 7:37 Uhr

Stundenlohn Haushaltshilfe

Das ist fast zu umfangreich um es alles hier zu erklären, ich versuche mich kurz zu fassen

Aktuell nutzt ihr den Entlastungsbetrag, oder? Den kann man NICHT für eine Privatperson nutzen.

Bezieht ihr Pflegegeld?

Ihr habt Anspruch auf 1612,-€ Verhinderungspflege sowie weitere 806,-€ die ihr so nutzen könnt aus den Kurzzeitpflegekontingent

Das könnt ihr stündlich auch für private Personen ausgeben, und die können das steuerfrei als Aufwandsentschädigung bei der Steuer einfach angeben (muss nicht versteuert werden).

Wir zahlen 10,-€ die Stunde, bei aktuell 30 Stunden die Woche (ich liege im Krankenhaus und bekomme nur 2 Stunden am Tag á 9.75€ von der Krankenkasse, zahle 4 Stunden über Kurzzeitpflege und die 50 Cent damit es eine Runde Summe ist zahle ich selbst).

Ab Montag geht es wohl endlich los, wobei ich dann schon fast heim komme, und die Hauswirtschaft für 8 Stunden am Tag genehmigt wird, da ich bettlägerig bin

Jaaaa, soweit so gut, noch Fragen?

Pflegedienste rechnen oft den Satz mit 24.50 die Stunde oder sogar mehr, sodass natürlich der Entlastungsbetrag nur für 5 Stunden im Monat ausreicht, ihr verbraucht aber 8-10 Stunden bei eurer Konstellation, da ist klar dass ihr total drauf zahlt... evtl alle 2 Wochen 2 Stunden, und dann eben über die Verhinderungspflege jemand privates alle 2 Wochen dazwischen schieben... selbst wenn ihr 20,-€ die Stunde privat zahlt, habt ihr 120,5 Stunden im Jahr die ihr nutzen könnt über die Verhinderungspflege, das sind wöchentlich schon 2 Stunden (empfehle ich aber nicht, nitzt auf jeden Fall auch den Entlastungsbetrag, und spart euch die 60-70 Stunden Verhinderungspflege falls mal was ist!)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.