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Geschrieben von Andrea6 am 10.09.2019, 16:44 Uhr

Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit

Das neue Elterngeld richtet sich danach, was man im Jahr vor der Geburt verdient hat. Solange man also kein Einkommen hat wird es der Mindestsatz plus. ggf. Geschwisterbonus.
Ein Beschäftigungsverbot spielt erst eine Rolle, wenn man einer Beschäftigung nachgeht.

 
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