Geschrieben von Andrea6 am 10.09.2019, 16:44 Uhr |
Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit
Das neue Elterngeld richtet sich danach, was man im Jahr vor der Geburt verdient hat. Solange man also kein Einkommen hat wird es der Mindestsatz plus. ggf. Geschwisterbonus.
Ein Beschäftigungsverbot spielt erst eine Rolle, wenn man einer Beschäftigung nachgeht.
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- Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit - sinniC 10.09.19, 16:38
- Re: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit - Andrea6 10.09.19, 16:44
- Re: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit - Saarlandmami2 10.09.19, 17:36
- Re: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit - Felica 10.09.19, 19:42
- Re: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit - Milla2019 10.09.19, 22:12
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