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Geschrieben von Felica am 18.10.2018, 7:06 Uhr

Krippenplatz bei Umzug

Hier nur wenn du eine verdammt gute Begründung hast, dann darfst du den behalten. Weil Kind zB zurück geblieben oder du beruflich es begründen kannst. Auch dann wird im Einzelfall geschaut.

Die Kosten für die Betreuung zahlen die Gemeinden wo man wohnt. Deine neue müsste also das Geld an die Gemeinde geben in der dein Kind betreut wird, das wollen die ungern. Also heißt Umzug fast immer auch neuer Betreuungsplatz. Außer du hast Glück in einer der wenigen zu wohnen wo die Gemeinden eng zusammen arbeiten.

 
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