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Geschrieben von QueenMum am 23.07.2019, 17:32 Uhr

Kennt sich hier jemand mit Abmahnanwälten aus?

Also in dem Falle würde ich erstmal Rabatz bei Amazon machen und dann dem Herren Anwalt eine Antwort senden.
Sehr geehrter Herr .....

hiermit widerspreche ich voll-umfänglich Ihrer Forderung vom ....... Der Betrag wurde nachweislich am .....per Bankeinzug bezahlt. Sollten Sie diese Unterstellung weiterhin aufrecht halten, werde ich gegen Sie, eine Anzeige wegen versuchtem Betruges einleiten lassen.

Mit freundlichem Gruß
.....
denn Anwälte sind verpflichtet Forderungen vorher zu prüfen. Es kann sich aber auch um abgefangene Mails handeln woraufhin, dann eine nicht rechtmäßige Abmahnung kommt. Und ich würde mich sehrwohl an den Händler wenden und ebenfalls drohen, vielleicht weiß dieser garnichts davon. Dann dürfte die Sache vom Tisch sein. Merken die sogenannten Anwälte dann nämlich das man sich wehren will, wird meistens keine mehr folgen.

 
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