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von Sonnenkäferchen  am 02.11.2019, 10:00 Uhr

GsD Wochenende

Man benötigt neben dem Arzr auch einen Antragssteller. Der muss die Unterbringung beantragen bei Gericht.
Auf diesen Antrag hin erstellt der Arzt das ärztliche Zeugnis zur Unterbringung.
Ohne richterlichen Beschluss max. 24h.

Das ist zumindest das korrekte Verfahren.

 
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