Geschrieben von Pamo am 06.12.2022, 12:31 Uhr |
Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen
Das darf der Frauenarzt nur dann ausstellen, wenn sie grundsätzlich nicht arbeiten darf - also ein individuelles Beschäftigungsverbot unabhängig vom Arbeitsplatz. Wenn sich das Beschäftigungsverbot auf den Arbeitsplatz Krankenhaus bezieht, muss es der Arbeitgeber aussprechen.
Vermengungen führen ggfs. zu Riesenproblemen als Folge.
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- Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen - Annika444 05.12.22, 19:38
- Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen - Cooo 05.12.22, 19:57
- Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen - LittleT 05.12.22, 19:57
- Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen - annarick 05.12.22, 20:07
- Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen - Btby 05.12.22, 20:29
- Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen - Tigerblume 05.12.22, 20:38
- Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen - Annika444 05.12.22, 21:12
- Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen - Tigerblume 05.12.22, 21:19
- Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen - BabyMommy 06.12.22, 11:05
- Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen - Pamo 06.12.22, 12:31
- Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen - BabyMommy 06.12.22, 11:05
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