Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Pamo am 06.12.2022, 12:31 Uhr

Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen

Das darf der Frauenarzt nur dann ausstellen, wenn sie grundsätzlich nicht arbeiten darf - also ein individuelles Beschäftigungsverbot unabhängig vom Arbeitsplatz. Wenn sich das Beschäftigungsverbot auf den Arbeitsplatz Krankenhaus bezieht, muss es der Arbeitgeber aussprechen.

Vermengungen führen ggfs. zu Riesenproblemen als Folge.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.