Geschrieben von Annika444 am 05.12.2022, 19:38 Uhr |
Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen
Hallo ihr
Ich frag jetzt mal hier, weil ich sehr unsicher bin
Ich arbeite in Elternzeit momentan in meinem alten Job auf 450€! Jetzt bin ich wieder Schwanger, Bestätigung hab ich schon abgegeben, nur irgendwie meldet sich keiner wegen der Betriebsarzt Untersuchung!
Bekommt man auf den 450€-Job keine Betriebsarztuntersuchung und ein anschließendes Beschäftigungsverbot?
Bevor die Frage kommt für meinen Job (Krankenhaus Schichtdienst) würde es definitiv eins geben! Ich bin nur unsicher ob ich eins bekomme wegen Minijob oder einfach abgemeldet werde und ab nächsten Monat kein Geld mehr bekomme!
Danke für eure Hilfe
Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen
Antwort von Cooo am 05.12.2022, 19:57 Uhr
Hallo,
selbstverständlich kannst du auch als geringfügig Beschäftigte ins BV geschickt werden. Zuerst muss hierfür eine Gefährdungsbeurteilung ausgefüllt werden.
Aber ich würde einfach mal direkt nachfragen.
Sobald du nämlich die Schwangerschaft mitgeteilt hast, ist der AG in der Pflicht, dich keine Tätigkeiten ausüben zu lassen, die dein Kind oder dich gefährden.
Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen
Antwort von LittleT am 05.12.2022, 19:57 Uhr
Glückwunsch zur zweiten Schwangerschaft!
Ich hatte bei beiden Kindern auch ein Beschäftigungsverbot bei meinem Nebenjob (Minijob).
Im Zweifelsfall hinterfragen.
Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen
Antwort von annarick am 05.12.2022, 20:07 Uhr
Du darfst keine Nachteile auf Grund der Schwangerschaft haben. Also gehe ich davon aus, dass du weiter bezahlt wirst und eine Gefährdungsbeurteilung bekommst. Ruf der PDL an.
Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen
Antwort von Btby am 05.12.2022, 20:29 Uhr
Ich musste zu keinem Betriebsarzt, mein Chef hat die Gefärdungsbeurteilung gemacht und somit war ich raus.
Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen
Antwort von Tigerblume am 05.12.2022, 20:38 Uhr
Ich arbeite auch im Krankenhaus und seit ich glaube Oktober oder November gibt es kein automatisches BV mehr wie es vorher der Fall war, das wurde geändert.
Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen
Antwort von Annika444 am 05.12.2022, 21:12 Uhr
@ Tigerblume: sondern?
An alle:ja aus dem plan wurde ich gestrichen aber ka
Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen
Antwort von Tigerblume am 05.12.2022, 21:19 Uhr
So wie früher auch: Individuelle Gefährungsbeurteilung.
Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen
Antwort von BabyMommy am 06.12.2022, 11:05 Uhr
Glückwunsch! Dein Frauenarzt kann dir auch BV mit sofortiger Wirkung ausstellen. Bei mir hat mir mein Frauenarzt BV gegeben, als ich nicht mehr arbeiten sollte.
Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen
Antwort von BabyMommy am 06.12.2022, 11:05 Uhr
Glückwunsch! Dein Frauenarzt kann dir auch BV mit sofortiger Wirkung ausstellen. Bei mir hat mir mein Frauenarzt BV gegeben, als ich nicht mehr arbeiten sollte.
Re: Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen
Antwort von Pamo am 06.12.2022, 12:31 Uhr
Das darf der Frauenarzt nur dann ausstellen, wenn sie grundsätzlich nicht arbeiten darf - also ein individuelles Beschäftigungsverbot unabhängig vom Arbeitsplatz. Wenn sich das Beschäftigungsverbot auf den Arbeitsplatz Krankenhaus bezieht, muss es der Arbeitgeber aussprechen.
Vermengungen führen ggfs. zu Riesenproblemen als Folge.