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von dhana  am 18.04.2017, 18:46 Uhr

1 Krankenwagen, 1 Erwachsener, 2 Kinder

Hallo,

natürlich wird der Rettungsdienst nicht ein Kleinkind alleine zuhause zurücklassen - das da eine andere Lösung her mus ist ja klar.

Andererseit ist es gesetzlich einfach so, das jeder der in einem Auto mit fährt gesichert sein muss - Kind in einem geeigenten Rückhaltesystem (Kindersitz).
Und da wird es im RTW einfach schwierig - Patienten auf der Trage (da gibt es auch extra Gurtsysteme für Kinder) und Notfallsanitäter auf dem Begleitsitz (manche RTWs haben noch einen weiteren Sitz hinten, aber je nach Bauart/Ausbau nicht alle. Dann kann eine Begleitperson auf den Beifahrersitz neben dem Fahrer.
Wenn nicht mehr Sitze da sind, darf der RTW auch nicht mehr Personen befördern - wenn es die Sani´s trotzdem machen, haften sie. Da braucht nur beim Bremsen jemand der nicht gesichert ist dumm fallen... Ich denke es MUSS jeder verstehen, wenn sich da der Fahrer weigert mehr Personen mitzunehmen als zulässig. Er steht sonst mit selber in der Haftung! Und zwar mit dem Privatvermögen.

In der Regel findet sich immer eine Möglichkeit - aber einen Anspruch das 2 Begleitpersonen in den RTW dürfen besteht nicht! Es besteht nicht mal ein Anspruch darauf das eine Begleitperson mitgenommen wird - das ist ein nettes Entgegenkommen, aber kein Rechtsanspruch.

Gruß Dhana

 
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