März 2019 Mamis

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Geschrieben von Nachtglanz, 27. SSW am 20.12.2018, 18:34 Uhr

Frage zum Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben,

Ich bin neu hier und brauche mal euer Schwarmwissen.

Ich fasse gerade einmal kurz zusammen in welcher Situation ich aktuell stecke.

Ich wurde vor einer Weile wegen eines offenen Muttermundes und eines Prolabs der Fruchtblase operiert und eine Notfallcerclage gemacht. Seit dem habe ich die Anordnung strenge Bettruhe und wurde bereits weitere 2 mal ins Krankenhaus eingewiesen da es Zweifel seitens meiner Frauenärztin gab, dass etwas nicht stimmt was sich aber durch Beobachtung im Krankenhaus und der dortigen Spezialistin nicht bestätigt hat. Ich selbst fühle mich gut, habe keine Wehen oder sonstige Beschwerden und wurde erst einmal von meiner Frauenärztin krank geschrieben. Zudem hab ich von ihr eine Überweisung zum Betriebsarzt bekommen wegen eines Beschäftigungsverbotes bekommen, da sie selbst dieses aufgrund meines Bürojobs nicht ausstellen kann.

Ist es in meiner Situation wahrscheinlich, dass ich das BV bekomme? Es besteht ein großes Risiko für mein Baby, welches zudem im Gegensatz zu anderen Babys in der gleichen Woche „sehr zart“ ist. Ich selbst fühle mich aber gut und muss mich zwangsweise an die Vorgaben halten wie hauptsächlich liegen, keine Treppen gehen usw., um meine kleine nicht zu gefährden.

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen wie sich das verhält. Bin etwas verunsichert weil man ja immer wieder hört, dass ein BV nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt wird.

Vielen Dank schonmal an euch alle.

Liebe Grüße
Nachtglanz

 
6 Antworten:

Re: Frage zum Beschäftigungsverbot

Antwort von SarahLi25 am 20.12.2018, 18:54 Uhr

Ich persönlich verstehe die Ärzte nicht. Wieso ist das alles so unterschiedlich? Ich arbeite auch im Büro und bin urplötzlich am Mittwoch letzte Woche von meiner Ärztin ins BV geschickt worden. Grund war ein verkürzter Zervix. Habe mich absolut fit gefühlt, aber sie meinte ich muss mich schonen. Und du musst bei so einer Vorgeschichte erst zu dem anderen Arzt? Ich finde das heutzutage einfach nur unmöglich.

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Re: Frage zum Beschäftigungsverbot

Antwort von kleinEmily, 30. SSW am 21.12.2018, 14:48 Uhr

Hallo

Also was sie dir das erzählt , ist für mich absoluter Humbug.
Wenn sie entscheidet, dass dein Job für die ss nicht mehr machbar ist aus welchen Gründen auch immer, kann sie sich über den Arbeitgeber hinwegsetzen und dich ins bv schicken.

Als ich mit meiner erster schwanger war und nur in schulischer Ausbildung zur Erzieherin war, hat mir mein Frauenarzt ein bv ausgesprochen.

Ich würde mich da mal erkundigen. Rufe doch mal bei deiner Krankenkasse an und lass dich dort mit einer fachberaterin verbinden. Die kann dir dazu was sagen. Aber bei deinem Befund finde ich arbeiten nicht mehr empfehlenswert und würde mich zur Ruhe setzen.

LG und alles gute

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Re: Frage zum Beschäftigungsverbot

Antwort von Zoey1010 am 23.12.2018, 8:56 Uhr

Mit dem Betriebsarzt reden an sich schadet ja nicht, aißer dass du dann extra dafür hinmusst. Aber eigentlich ist der Betriebsarzt für die betriebsspezifischen sachen zuständig (also weiß ich gar nicht, ob der das dann kann weils ja im Büro ist). Aber das fällt eigentlich 100% in das Aufgabengebiet der Frauenärzte!

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Re: Frage zum Beschäftigungsverbot

Antwort von Pedi86 am 23.12.2018, 16:48 Uhr

Natürlich kann sie dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen, dass ist totaler quatsch. Der Arbeitgeber und vor allem die Krankenkasse (die dann ja fein volles Gehalt bezahlt statt nach 6 Wochen Krankengeld)kann das theoretisch anfechten und DANN würde der Betriebsarzt mitsprechen, soweit ich weiß. Bei der Geschichte habe ich es aber für mehr als unwahrscheinlich, dass es jemand anfechten 8 o 60

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Re: Frage zum Beschäftigungsverbot

Antwort von Nachtglanz, 28. SSW am 24.12.2018, 12:32 Uhr

Hallo ihr Lieben,

Vielen lieben Dank für eure Antworten. Versteh das auch nicht so ganz warum sie das nicht macht. Aber scheinbar sind die Frauenärzte hier in Brandenburg etwas komisch beim BV weil ich eben noch 2 Fälle aus meiner Firma kenne, wo die Ärzte die Ausstellung verweigert haben und das nur über den Betriebsarzt ging.

Hatte nun heute nach meiner Krankenhausentlassung am Mittwoch auch meinen Termin beim Betriebsarzt und der hat das sofort ohne lange zu Fackeln ausgestellt bis zum Beginn des Mutterschutzes. Muss allerdings am 7. Januar noch einmal zu ihm. Warum genau hab ich jetzt nicht genau verstanden weil er etwas im Stress war weil er auch normaler Hausarzt ist und das Wartezimmer brechend voll war...

Jedenfalls brauche ich mich jetzt nicht mehr um das thema Krankengeld kümmern was auch wieder eine ziemliche Belastung gewesen wäre weil ich schon jetzt über 200 Euro zahlen muss für die Krankenhausaufenthalte. So gut verdiene ich auch nicht dass das neben den laufenden Kosten die weiter anfallen das einfach so verschmerzen kann. Ausgeschlossen ist es leider aucg nicht dass noch weitere Tage folgen könnten bei jeglicher Risikovermutung und leider beginnt mit dem neuen Jahr meines Wissen die Berechnung von bis zu 28 Krankenhaustagen a 10 Euro neu von vorne.

Ich wünsche euch fröhliche Weihnachten

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Re: Frage zum Beschäftigungsverbot

Antwort von Maroulein am 25.12.2018, 10:33 Uhr

Wegen der Krankragen würde ich noch Mal bei der Krankenkasse nachfragen,ich habe wenn ich wegen Schwangerschaftsbeschwerden im Krankenhaus war nie das Tagegeld zahlen müssen.

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