September 2012 Mamis

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Geschrieben von Philou_ am 18.01.2012, 20:20 Uhr

Zeit zwischen Arbeitsvertragende & MuSchu

Hallo,

mein Arbeitsvertrag endet ja am 30.06., Verlängerung nicht in Sichtweite.
Am 15.8. würde mein Mutterschutz beginnen.
Nun meine Frage - muß ich für die 1.5 Monate dazwischen ALG beantragen (hätte Anspruch auf ALG 1)?
Und was bekomme ich ab MuSchu bis Geburt des Kindes?
Wollte mich noch mal bei Profamilia informieren, aber ihr habt ja vielleicht auch schon eine ungefähre Ahnung.

Liebe Grüße & danke im Voraus

 
4 Antworten:

Re: Zeit zwischen Arbeitsvertragende & MuSchu

Antwort von sanctipetri am 19.01.2012, 15:35 Uhr

Hallo,

ich kenne mich nur mit ALG1 ein wenig aus. Ab Beginn MuSchu hast du
keinen Anspruch mehr auf ALG1, da du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur
Verfügung stehen kannst. Melde dich mind. 3 Monate vorher Arbeitssuchend,
damit du keine Sperrzeit bekommst. Natürlich müssten die noch versuchen
dich zu vermitteln, aber da bestehen bei einer Frau kurz vor MuSchu ja
kaum Chancen.

MuSchu-Geld bekommst du nur von der KK, da du dann ja keinen AG mehr
hast (sind aber leider nur ein paar Euro). Nach der Geburt bekommst du
ja Eltergeld, worauf das MuSchu-Geld angerechnet wird. Falls das Einkommen nicht reicht, kann man aufstockend ALG2 beantragen. Das
bekommt man natürlich nur, wenn man auch wirklich hilfebedürftig ist.

Fallsdu dich nach dem Muschu dem AM wieder zur Verfügung stellen
willst, kannst du auch statt Elterngeld ALG1 beantragen. Bedenken
muss man dabei folgendes beachten: falls du deinen Anspruch auf ALG1 durch eine VZ-Tätigkeit erworben hast, musst du dich auch VZ zur
Verfügung stellen um das volle ALG1 zu bekommen. Stellst du dich
halbtags zur Verfügung bekommst du auch nur die Hälfte.

Sorry etwas lang geworden ... mir ist bloß aufgefallen, dass diese
Details meist niemand kennt (war eben auch mein Berufsalltag
als MA bei der BA).

Schau was für euch am Besten ist und kümmere dich dann früh darum.
Drücke dir aber die Daumen, dass dein Vertrag verlängert wird. Ist mir
in 2010 auch in der 7, SSW passiert ;-)

LG
sanctipetri

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Re: Zeit zwischen Arbeitsvertragende & MuSchu

Antwort von Philou_ am 19.01.2012, 16:35 Uhr

Danke dir für die ausführliche Antwort

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Nachtrag

Antwort von Philou_, 5. SSW am 19.01.2012, 18:07 Uhr

Das mit den "paar Euro" während des MuSchu stimmt nicht, die Krankenkasse übernimmt diese Leistung in voller Höhe, ich zitiere:

"Eine schwangere Arbeitnehmerin wird damit rechnen müssen, dass ihr Arbeitgeber einen befristeten Vertrag nicht in einen unbefristeten umwandelt. Auch in diesem Fall gilt: Eine Meldung beim Arbeitsamt muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgen. Die Frau bekommt Arbeitslosengeld bis zum Beginn der Mutterschutzfrist, wenn ein entsprechender Anspruch besteht. Während der Schutzfrist bekommt sie die gleiche Summe, bezahlt aber von der Krankenkasse, wenn sie gesetzlich krankenversichert ist."
Da ich ja in den letzten 3 Jahren durchgängig gearbeitet habe, besteht bei mir ein Anspruch auf ALG 1.

Quelle: http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/befristeter-arbeitsvertrag.html

LG

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Re: Nachtrag

Antwort von sanctipetri am 20.01.2012, 16:33 Uhr

Danke für die Info. Ich habe nur gelesen, dass die grundsätzlich nur diese
13 Euro pro Tag bezahlen. Dass die dann die Höhe des ALG1 bezahlen
ist mir neu, finde ich aber natürlich super.

Muss man dann bestimmt auch extra beantragen ... man, was man
nicht alles für einen Schreibkram hat ...

Alles Gute!

sanctipetri

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