Geschrieben von JaMe, 15. SSW am 20.12.2012, 15:24 Uhr |
Wichtig für TK-Versicherte!
Ich weiß nicht, ob ihr das schon wisst, denn es ist noch eine ganz frische Info. Ich habe es selber geradeerst herausgefunden. Die TK übernimmt ab dem 1.1.2013 die Kosten für die Rufbereitschaft einer Beleghebamme in Höhe von bis zu 250 Euro. Man muss zwar erst in Vorkasse gehen, bekommt aber alles bis zu dieser Höhe gegen Einreichung der Originalrechnung wieder. Vielleicht ist das ja für die eine oder andere von euch interessant, deshalb poste ich es einfach mal.
Ich bin jetzt wirklich am überlegen, ob ich mir doch eine Beleghebamme suche, die ich eigentlich für unnötig angesehen habe. wenn sie mich so teuer wird. Aber wenn ich das von der KK bezahlt bekomme, ist es doch eine Überlegung wert. Ein offizieller Link dazu ist übrigens hier:
http://www.tk.de/tk/rechte-und-finanzen/leistungen-der-tk/hebammen/491176
Re: Wichtig für TK-Versicherte!
Antwort von Charl80, 15. SSW am 20.12.2012, 15:57 Uhr
Also nach meinem Wissen werden auch die Kosten einer Beleghebamme von der Krankenkasse voll übernommen. Nur wenn man eine Rufbereitschaft möchte, muss man eine sogenannte Pauschale (30-100 € durchschnittlich) bezahlen. Mir persönlich ist es wichtig, immer die gleiche Hebamme zu haben und auch die ganze Geburt hindurch. Bei einer Erstgebärenden können schnell mal 24 Stunden und mehr daraus werden und da finde ich es von Vorteil wenn man seine Hebamme vorher kennt und sie einen selbst auch kennt. Ich habe eine Beleghebamme. LG
Re: Wichtig für TK-Versicherte!
Antwort von Charl80, 15. SSW am 20.12.2012, 16:00 Uhr
Hab es mal gegoogelt. Die AOK (bei der ich bin) übernimmt die Kosten für die Rufbereitschaft nicht :(. Glück für die TK-Versicherten. ich bleibe trotzdem bei der Beleghebamme :-). LG