Geschrieben von misses-cat am 29.12.2019, 20:14 Uhr |
Wichtig!!! Man muss sich für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen!!!!
Eine Verlängerung in den ersten zwei Jahren muss der Arbeitgeber nicht zustimmen!
Ich gehöre hier nicht rein , schmöker nur gerne durch die Busse weil wir gerade am hibbelln sind. Fall du mir nicht glaubst kannst du bei Frau Bader im Experten Forum nachfragen LG
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Zurück in den Beruf - Ma18Ma20 29.12.19, 18:53
- Re: Zurück in den Beruf - Katharina91, 36. SSW 29.12.19, 19:32
- Re: Zurück in den Beruf - Jumalowa, 37. SSW 29.12.19, 19:43
- Re: Zurück in den Beruf - sweetmy 29.12.19, 20:13
- Falsch!!! - misses-cat 29.12.19, 20:16
- Wichtig!!! Man muss sich für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen!!!! - misses-cat 29.12.19, 20:14
- Re: Zurück in den Beruf - Jenbeex, 36. SSW 29.12.19, 20:48
- Re: Zurück in den Beruf - FrauTuedl 29.12.19, 20:56
- Re: Zurück in den Beruf - @ni, 26. SSW 29.12.19, 20:56
- Re: Zurück in den Beruf - Ma18Ma20 29.12.19, 21:06
- Re: Zurück in den Beruf - LanaMama, 38. SSW 30.12.19, 17:03
Die letzen 10 Beiträge im Forum Januar 2020 - Mamis