April 2011 Mamis

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Geschrieben von Die_Teffi, 11. SSW am 17.09.2010, 8:27 Uhr

Urlaubsanspruch

Guten Morgen,

ich hab mal eine Frage. Hatte gestern mit meiner Kollegin eine kleine Diskussion. Es ging um meinen Urlaubsanspruch. Möchte ja gern Resturlaub und Überstunden vor der Geburt und dem Mutterschutz noch nehmen und "spekuliere" ja mehr oder weniger drauf das der 23.12.2010 mein letzter Arbeitstag ist.
Ich habe mich schlau gemacht und rausgefunden das mir Urlaub bis Ende Mutterschutz zusteht. Das heisst wenn das Kind am 15.04.2010 geboren wird (wobei ich nicht glaube das es sich an Termine hält ) Steht mir der Urlaub für 2011 bis 10.06.2011 zu (also bis 8 Wochen nach ET)
Meine Kollegin meint mir steht nur Urlaub zu bis Beginn Mutterschutz (Also 05.03.2011) Sie begründete es damit das ja noch etwas mit dem Kind "passieren" kann und dann hät ich ja schon Urlaub genommen der mir für 2011 gar nicht zustand...
Nun bin ich echt ratlos, hab ja schon im Internet geschnüffelt udn komme immer wieder auf meine Lösung aber nicht auf Ihre. Hat sich denn von Euch schon mal jemand schlau gemacht darüber und kann mir helfen?

LG eine ratlose Steffi (die sich schon auf die Zeit zu Hause freut)

 
4 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Tina28374, 11. SSW am 17.09.2010, 8:49 Uhr

Hi,
also ich hatte immer Urlaubsanspruch bis Ende MuSchu. Bin zwar Beamte, aber ich denke, das ist generell so?! Allerdings konnte ich den Urlaub auch nur im entsprechenden Jahr nehmen, also als Beispiel die Urlaubstage für 2011 nicht schon 2010 (mein letztes Kind hatte ET im Januar, da konnte ich also nicht den ganzen Urlaub vorher nehmen).

LG
Tina

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Stella85, 15. SSW am 17.09.2010, 8:57 Uhr

Liebe Steffi,

lass dich nciht verrückt machen... Du hast tatsächlich die 8 Wochen Mutterschutz auch noch Anspruch auf Urlaub, ist fakt! Wann du die nehmen kannst, ist Chefsache. Also bei uns können wir sie auch schon vorher nehmen.... das mit dem etwas passieren ist quatsch! Was ist denn deine Kollegin für eine unsensible Tomate???????????!!!!!!!!!!!!!!!!! :-)

Also rede mit deinem Chef und dann wird das alles schon passen...

PS: Ich hab kein Beamtenstatus, bin im Büro normal als Angestellte tätig und hab das auch und tausend andere die ich kenne, hatten das auch!

Liebe Grüße
Stella

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Reiskörnchen2011, 12. SSW am 17.09.2010, 10:41 Uhr

Hallo Liebe Steffi,

die anderen haben Recht: du hast natürlich den Urlaubsanspruch für den GESAMTEN Mutterschutz. Auch wenn was passieren sollte (wovon eir alle nicht ausgehen). Druck deiner Kollegin doch mal diesen Ausschnitt aus dem Mutterschutzgesetz aus:

§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

Und das Gesetz gilt für ALLE ARBEITNEHMERINNEN!!!

Liebe Grüße

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Die_Teffi, 11. SSW am 17.09.2010, 10:57 Uhr

Och da bin ich ja beruhigt, dass ich ja doch recht hatte. Hab schon an mir gezweifelt. Hoffe mal der Chef lässt sich auf meinen Deal ein. Hab noch 16 Tage "alten Urlaub" und ne Menge Überstunden...und ich denke Ende Dezember/Anfang Januar könnte man dann alles abbummeln. Naaaa mal sehen. Danke für Eure Antworten.

LG Steffi...

PS: Übrigens ist meine Kollegin wirklich sehr unsensibel. Jeden Tag kommt der Satz "Du bist ja nur schwanger, nicht krank!" Was für ein Brüller.

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