April 2023 Mamis

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Geschrieben von Ivary849, 26. SSW am 12.01.2023, 15:24 Uhr

Urlaubsanspruch Mutterschutz

Hallo ihr Lieben :-)
Ich gehe offiziell ab 15.3. in den Mutterschutz (ET 26.4.). Ich möchte aber früher gehen und meinen Resturlaubsanspruch von diesem Jahr nehmen und vorne dranhängen.
Mein Chef war heute der Meinung, dass mir nur Januar/Feb/März zustehen, also 6 Tage.
Ich habe im Internet und auch von einigen Freundinnen, die schonmal schwanger waren gehört,dass die gesamte Mutterschutzzeit zählt. Also demnach auch noch der April Mai und Juni (6 Wochen vorher, 8Wochen danach, pro Monat 2 Urlaubstage)...
Kennt sich wer damit aus?? Was stimmt denn jetzt? Ich möchte mir die Urlaubstage nicht für später aufheben, weil ich nicht vor habe zurückzukommen, aber das weiß er natürlich nicht...ein Recht auf Auszahlung der restlichen Tage hätte ich ja dann quasi auch, wenn er mir den Urlaub nicht gewährt?
Ganz liebe Grüße

 
12 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Antwort von Kitty84! am 12.01.2023, 15:31 Uhr

Ja, genau! Die 6 Wochen vorher und auch 8 Wochen nachher erwirbst du dir ebenfalls deine Urlaubstage! Die Frage hatte ich neulich auch gestellt :)!

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Re: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Antwort von Ivary849, 26. SSW am 12.01.2023, 15:43 Uhr

Danke dir!
Also 6 Monate x 2Tage =noch 12 Tage
Plus noch vom letzten Jahr....
Wenn ich ihm das deutlicher als vorhin sage, dann gibt's die nächste Diskussion...Die Lage ist sowieso gerade sehr angespannt...

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Re: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Antwort von Cloudy92 am 12.01.2023, 15:47 Uhr

Hallöchen.
Dein Chef hat keine Ahnung
Du hast vollen Urlaubsanspruch im Mutterschutz, da hat das Internet ausnahmsweise mal recht. Bei mir sind es im Jahr 31 Urlaubstage, Mutterschutz hab ich planmäßig ab 3.3., also hab ich noch 16 Urlaubstage.

Liebe Grüße

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Re: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Antwort von Ivary849, 26. SSW am 12.01.2023, 16:14 Uhr

Ja, entweder keine Ahnung oder absichtlich für blöd verkaufen...
Dankeschön, da muss ich noch einiges klären

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Re: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Antwort von Schildihildi, 22. SSW am 12.01.2023, 16:31 Uhr

Ach du meine Güte, gut, dass du fragst. So habe ich festgestellt, dass ich 5 Tage mehr habe. Hab doch glatt die 8 Wochen danach vergessen die Arbeit wird sich freuen

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Re: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Antwort von Ivary849, 26. SSW am 12.01.2023, 16:37 Uhr

Ja mein Chef auch..
Wenn ich zurückgehe, wäre es was anderes. Dann hat man im Rückkehr-Jahr viel Urlaub, was ja auch viele Vorteile hat.
Aber aktuell sehe ich es echt nicht ein bis zum letzten Tag zu arbeiten...

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Re: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Antwort von Schildihildi, 22. SSW am 12.01.2023, 20:37 Uhr

Ach, darf man den mitnehmen? Ich weiß noch nicht ob ich zurück komme, ehrlich gesagt. So eine Elternzeit ist ja eigentlich ein guter Cut für was Neues.

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Re: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Antwort von Kitty84! am 12.01.2023, 21:42 Uhr

Ja, den kannst du mitnehmen! Selbst bei einem AG-Wechsel...also mit zum neuen Arbeitgeber! Das hat auch nix mit dem Mutterschutz oder der Elternzeit zu tun sondern ist allgemein so!

Und: Elternzeit kann man diesbezüglich auch clever oder weniger clever legen! Auch für die Männer wichtig: nie ganze Monate vom 1. an nehmen...dann gibt's dafür nämlich keinen Urlaub!

Nehme ich beispielsweise vom 2.3. bis 2.5. Elternzeit, habe ich für beide Monate vollen Anspruch!

Liebe Grüße und allen eine gute Nacht!

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Re: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Antwort von Lui am 12.01.2023, 22:13 Uhr

Das mit der Elternzeit ist aber auch vom Betrieb zu Betrieb anders. Mein Mann kann nur immer vom Tag der Geburt bzw. Datum im anderen Monat einen ganzen Monat nehmen. Wenn’s Kind am 3.4. kommt dann immer erst am 3. vom Monat. Am 1. wird auch der Urlaub gekürzt.
Ich müsste jetzt auch mal fragen, wie viel resturlaub und Stunden ich noch habe.

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Re: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Antwort von Schildihildi, 22. SSW am 13.01.2023, 8:37 Uhr

Interessant. Wir dürfen nämlich nicht einmal Urlaub mit ins nächste Jahr nehmen.

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Re: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Antwort von Suomi am 13.01.2023, 11:32 Uhr

Aufpassen muss halt beim Elterngeld. Das gibt es nur in Lebensmonaten und nicht so wie man will.

Ansonsten kann man den Urlaub natürlich mitnehmen bis nach der Elternzeit. Anspruch den Urlaub vorher zu nehmen, hat man aber auch nicht.
Wenn man nach der EZ nicht zurückkehren will, wird in der Regel der Resturlaub einfach ausbezahlt.
Man kann keine Resturlaub mit zu einem neuen Arbeitgeber nehmen!?

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Re: Urlaubsanspruch Mutterschutz

Antwort von Anao89, 29. SSW am 20.01.2023, 20:06 Uhr

Das wäre mir neu, dass die Firma da Mitsprache recht hätte! Eigentlich gilt das nur für das Elterngeld!
Elternzeit ist IMMER frei wählbar. Genau wie Urlaub. Der Arbeitgeber kann bei fristgerechter Einreichung noch nicht mal wiedersprechen. Lese dich einfach mal ins Gesetz ein!
Liebe Grüße

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