Geschrieben von sneram, 25. SSW am 02.01.2018, 10:15 Uhr |
Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld
Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun. Es gibt einen Mindestsatz Elterngeld (300€) das jeder für 12 Monate bekommt (nimmt auch der Partner Elternzeit für 14 Monate zusammen), auch wenn man vorher nicht bzw. wenig gearbeitet hat. Ich glaube aber, dass es auf Sozialleistungen (wie ALG) angerechnet wird.
Ansonsten wird das EG, grob erklärt, nach dem Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt berechnet. Ca. 65% vom Netto bzw. bis zu 100% bei geringem Einkommen.
- Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld - sneram, 25. SSW 01.01.18, 19:27
- Re: Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld - püppinella2015, 24. SSW 01.01.18, 19:39
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