April 2018 Mamis

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Geschrieben von sneram, 25. SSW am 01.01.2018, 19:27 Uhr

Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld

Hallo,
diese Frage geht an die Verheirateten unter euch.
Wie ihr vielleicht wisst, kann man die Steuerklassen so wechseln, dass derjenige, der länger Elterngeld bekommen wird, die Steuerklasse mit den geringsten Abzügen wählt. Dadurch ist das Nettogehalt höher und dadurch dann auch das Elterngeld. Allerdings muss dies 6-7 Monate vor Geburt geschehen.
Wir haben dies früher aus unterschiedlichen Gründen nicht gemacht und dieses Mal irgendwie keinen Gedanken daran verschwendet.
Wie sieht es bei euch aus?
Alles Gute für das neue Jahr.

 
10 Antworten:

Re: Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld

Antwort von püppinella2015, 24. SSW am 01.01.2018, 19:39 Uhr

Ich war das gesamte letzte Jahr in Steuerklasse 3. Haben jetzt zum 1.1. wieder in 4/4 gewechselt, weil mein Mann ne Gehaltserhöhung bekommen hat und es sonst echt schwachsinnig gewesen wäre. Ich hoffe, ich kriege trotzdem das höhere Elterngeld

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Re: Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld

Antwort von Milchmäulchen, 25. SSW am 01.01.2018, 20:24 Uhr

Ich bin gleich zu Beginn der Schwangerschaft in die Steuerklasse 3 gewechselt. Das hab ich beim letzten Mal auch gemacht. War vorher in der 5 und da bleibt nicht viel Elterngeld.

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Re: Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld

Antwort von sneram, 25. SSW am 01.01.2018, 21:47 Uhr

Müsste eigentlich so sein. Die überwiegende Anzahl der Monate warst du dann ja in 3.

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Re: Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld

Antwort von DantesEi, 28. SSW am 02.01.2018, 6:34 Uhr

Bin in 5 geblieben. Bin aber leider seit letztem Jahr selbständig und bekomme Gehalt. Für mich zählen nicht die 12 Monate vor der Geburt, sondern 2017 als Kalenderjahr (Regelung zur Verwinfach der Verwaltung kotz...). Da war ich aber noch in Elternzeit teilweise. Mir fehlen 3 Monate meines Gehaltes, das macht etwa 300€/Monat aus, nur weil die bei selbständig und normalem Gehalt andere Zeiträume nehmen!!!!

Mein Elterngeld wird also deutlich geringer ausfallen, als beim Kind vorher! Obwohl ich weder den Job gewechselt habe- bzw. sogar noch zusätzlich arbeite!

Bin echt bedient!

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Re: Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld

Antwort von Mbula, 25. SSW am 02.01.2018, 9:55 Uhr

Also ich bin nicht verheiratet ... Aber ich zahle auch keine Steuern ... Krieg ich trotzdem Elterngeld? :O

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Re: Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld

Antwort von sneram, 25. SSW am 02.01.2018, 10:15 Uhr

Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun. Es gibt einen Mindestsatz Elterngeld (300€) das jeder für 12 Monate bekommt (nimmt auch der Partner Elternzeit für 14 Monate zusammen), auch wenn man vorher nicht bzw. wenig gearbeitet hat. Ich glaube aber, dass es auf Sozialleistungen (wie ALG) angerechnet wird.
Ansonsten wird das EG, grob erklärt, nach dem Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt berechnet. Ca. 65% vom Netto bzw. bis zu 100% bei geringem Einkommen.

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Re: Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld

Antwort von sneram, 25. SSW am 02.01.2018, 10:20 Uhr

Das ist echt doof.
Was sagt dein Steuerberater? Vielleicht hat er einen anderen guten Tipp? Ich meine, es soll ja zu keinen Benachteiligen kommen...

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Re: Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld

Antwort von Mbula, 25. SSW am 02.01.2018, 22:56 Uhr

Also Hartz IV krieg ich nicht. Ich bin bloß Studentin ohne Bafög ^^

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Re: Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld

Antwort von sneram, 25. SSW am 03.01.2018, 9:53 Uhr

Ich bin keine Expertin, aber dann müsstest du den Grundbetrag von 300 € bekommen. Steuerfrei und ohne Abzüge. Antrag nach der Geburt stellen und am besten vorher schon herunterladen/abholen (bei deiner Kommune/Stadt) und schon mal ausfüllen.
Ob man als Studentin Elternzeit beantragen muss um Elterngeld zu bekommen, weiß ich allerdings nicht.
Je nachdem, wie es bei euch finanziell so aussieht, kannst du dich auch bei der Schwangerenberatung (zum Bsp. Pro Familia, bei den Kirchen ...) beraten lassen, ob es noch andere Unterstützungen für dich gibt.

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Re: Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld

Antwort von Sternchen87w am 03.01.2018, 22:08 Uhr

Das stimmt so nicht es gilt zwar das letzte abgeschlossene wortschaftsjaht aber Jahre mit mutterschutzgeld oder elterngeldbezug werden auf Antrag ausgeklammert. Ich habe mischeinkünfte und so wird es bei mir gemacht. Also ist das eine grundsätzliche Regelung

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