Juni 2016 Mamis

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von MercSweety, 14. SSW  am 14.12.2015, 11:42 Uhr

Mutterschutzgesetz - Beschäftigungsverbot

Hallöchen,

evtl könnt Ihr mir hier weiterhelfen.

Ab Januar 16 fallen bei uns 3 Stellen weg, nun war es natürlich einfach meine zu streichen, da ich ja ab Mai in Mutterschutz soll.
Ich sollte dann nur noch 9 Stunden meine „Zeit“ absitzen in dem Sinn, gibt es hier die Möglichkeit früher in den Mutterschutz zu gehen?
Im Internet habe ich gelesen, dass gerade Zwillingsschwangere ab der 20. SSW einen höhren Anspruch haben.

Vllt könnt Ihr mir tipps geben wie ich schneller zu einem Beschäftigungsverbot kommen kann?

Liebe Grüße

 
4 Antworten:

Re: Mutterschutzgesetz - Beschäftigungsverbot

Antwort von Carpediem83, 16. SSW am 14.12.2015, 11:53 Uhr

Kannst du nicht mit deinem FA offen sprechen und erklären wie es bei der Arbeit ist und fragen ob er BV vorschlagen kann?

Auf jeden Fall bist du vom Entlassung sicher da der Arbeitsgeber dich nicht in der SS kundigen darf

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Re: Mutterschutzgesetz - Beschäftigungsverbot

Antwort von Mia186, 15. SSW am 14.12.2015, 12:34 Uhr

Frag doch mal hier im Forum Recht nach. Frau Bader kann dir mit Sicherheit weiterhelfen.

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Re: Mutterschutzgesetz - Beschäftigungsverbot

Antwort von Fruchtzwerg1 am 14.12.2015, 13:05 Uhr

Hey,

die Frage ist, ob du auf Biegen und Brechen zu Hause bleiben willst? Wenn du es dich körperlich und seelisch nicht belastet, ist arbeiten gehen ja kein Thema. (nicht mehr als 5kg dauerhaft und 10kg einmalig heben, Ausruhmöglichkeit, etc.)

So wie ich das verstanden habe, wird deine Stelle nur praktisch gestrichen, rechtlich bleibt sie bestehen, so dass du entsprechend nach dem Mutterschutz zurück kannst?

Wenn du unbedingt rauswillst:

AArzt oder FArzt --> ein paar Wochen eher wegen psy. Belastung krankschreiben lassen. Normalerweise wäre das ziemlich unfair als Arbeitnehmer, aber so wie ich es lese wirst du eh nur für das Rumsitzen bezahlt. Evtl. kannst du dich auch mit deinem Arbeitgeber auf "Home Office" einigen.

Gruß

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Re: Mutterschutzgesetz - Beschäftigungsverbot

Antwort von KatyS1701, 13. SSW am 14.12.2015, 17:15 Uhr

Hallölle,
Wir erwarten ja auch Zwillinge.und seit 10 ssw habe icj beschöftigungsverbot auf 50%
Habe allerdings mein FA selber dannach gefragt weil ich keine 9 st stehen konnte...
Und jetzt klappt es prima.komplett zuhause zu sitzen möchte ich nicht.da fällt einem die Decke auf dem Kopf...
Frag doch einfach dein Arzt...

.

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